Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Der Vorsitzende weist auf die vorliegenden Anträge der Fraktionen B‘90/GRÜNE und DU sowie die als Anlage zur Sitzung versandte Absage der Charterflugorganisation von der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Neustadt in Europa hin.
Herr Geffken führt zur Begründung des Antrages der Fraktion B‘90/GRÜNE aus und hebt hervor, dass es seiner Fraktion nicht darum gehe, die Teilnahme an den Neustadt-Treffen an sich in Frage zu stellen. Vielmehr widersprächen die Kostenübernahme den vermittelten Konsolidierungsbemühungen.
Herr Dr. Böckenhauer begründet den Antrag der Fraktion DU, der als Ergebnis interfraktioneller Diskussionen im Vorfelde eingebracht worden sei. Würde der Antrag der Fraktion B‘90/GRÜNE abgelehnt werden, müssten die Gesamtkosten nach alter Beschlusslage weiterhin übernommen werden.
Mit mehrfachen Wortbeiträgen der Herren Vowe, Gerthenrich, Geffken, Reichert, Dr. Böckenhauer, Spieckermann, Jaekel und Frau Giszas werden die jeweiligen Standpunkte auch zur Bedeutung der Treffen bzw. den Delegationsaufgaben und der Rolle Neustadts in Holstein als Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft kontrovers ausgetauscht. Von Herrn Vowe wird hierbei der Antrag gestellt, die Teilnahme an dem Neustadt-Treffen 2024 für Stadtverordnete und sonstige Interessierte mit maximal 400 €/Person zu bezuschussen, wobei der Gesamtbetrag auf 4.000 € begrenzt werden solle.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird über die ergangenen Anträge in der Reihenfolge des Eingangszeitpunktes abgestimmt.
Antrag B‘90/GRÜNE: Die Übernahme der Reisekosten durch die Stadt Neustadt in Holstein für Stadtverordnete bei der anstehenden „Charterreise nach Rumänien – Neustadt in Europa Treffen 2024“ sowie zukünftige Fahrten dieser Art ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 1
Antrag DU: 1. Die Übernahme der Reisekosten durch die Stadt Neustadt in Holstein für Stadtverordnete bei der anstehenden „Reise nach Rumänien-Neustadt in Europa Treffen 2024“ sowie künftigen Fahrten zu Neustadt-Treffen wird auf 200 € pro Person höchstens beschränkt. 2. Zuschüsse für Vereine und sonstige Institutionen sowie Einzelpersonen sind Einzelfall abhängig im Hauptausschuss zu entscheiden. Eine Bezuschussung darf den für Stadtverordnete geltenden Höchstbetrag von 200 € pro Person nicht überschreiten.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 1 Nein-Stimmen: 7 Enthaltungen: 1
Beschluss: Für die Reise zum Neustadt-Treffen 2024 wird ein Zuschuss in Höhe von maximal 400 € pro Person, jedoch maximal 4.000 € gesamt, gewährt.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 0
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||