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Auszug - Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:01 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3025/23 Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr S. SchmidtAktenzeichen:11.47.01-Kri
Federführend:122 Sachgebiet Steuern Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Kripke, Eddie   

Bürgermeister Spieckermann erinnert an die Beratungshistorie und weist auf die nachgereichten Unterlagen zu Personalkosten und Wertschöpfungsaussagen für Camper sowie die zwischenzeitlich erfolgten Beratungen innerhalb der Fraktionen hin.

 

Herr Vowe verweist auf eine von der CDU-Fraktion initiierte Veranstaltung bei einem Campingplatzbetreibenden vor Ort, die dem Hauptausschuss und interessierten Stadtverordneten eine Information über die Auswirkungen der Stellplatzsteuer ermöglicht habe. Die CDU werde die Erhebung ablehnen. Er führt zu den Gründen aus, die zu finanziellen Nachteilen durch das Wegfallen von Gewerbesteuereinnahmen und Tourismusbeiträgen durch ausbleibende Camper vermutet werden können, Zweifel an den dargelegten Personalkosten und ausgebliebenen Darlegungen von Sachkosten sowie den auf der Veranstaltung geschilderten angespannten finanziellen Verhältnissen der Dauercamper. Campingplatzbetreibende könnten eine bislang nicht erfolgte Stellplatzerhöhung nicht weiter hinauszögern. Insgesamt würden Abwanderungen in Nachbargemeinden zu befürchten sein.

 

Herr Heckel widerspricht diesen Ausführungen. Seiner Ermittlung nach gebe es für Glücksburg – die Kommune erhebe 12 % Stellplatzsteuer – weiterhin Wartelisten auf Jahre für die Stellplätze. Innerhalb seiner Verwandschaft würde bei einer Stellplatzgebühr von 1.500 € für einen sechs Monate im Jahr genutzen Platz weniger als 150 € an Steuer anfallen, was verhältnismäßig sei. Man könne nicht begründen, warum angesichts der Zweitwohnungssteuererhebung auf eine Stellplatzsteuer verzichtet werde. Der Haushalt sei defizitär und müsse ausgeglichen werden. Das Gemeindeprüfungsamt habe öfter auf diesen Umstand sowie auf die Stellplatzsteuer hingewiesen.

 

Frau Giszas erläutert, dass sie zwar durchaus die vorgetragenen Bedenken der Dauercamper auf der Veranstaltung vernommen habe, aber weiterhin der Ansicht sei, dass die auch von Herrn Heckel angeführte Beispielshöhe der Stellplatzsteuer von 150 € im Jahr nicht dazu führen werde, dass das Dauercampen im Einzelfall eingestellt werden müsse. Wäre dieses doch so, sei grundsätzlich etwas verkehrt gelaufen. Selbst wenn, würden mit Wechselcampern aufgezeigte höhere Wertschöpfungen erzielt werden können. Sie befürchte vielmehr, dass später mit der Erhebung eine ganze Stelle innerhalb der Verwaltung begründet werde. Abwanderungsgefahren sehe auch sie nicht; die umliegenden Plätze seien dicht – es könne schlichtweg keiner dort hinziehen. Die SPD erkenne klar die haushalterischen Gründe und die Steuergleichbehandlung aus sozialen Aspekten für eine Einführung.

 

Bürgermeister Spieckermann stellt klar, dass seitens der Selbstverwaltung die Darstellung der Personalkosten gefordert worden sei. Eine Aufstellung der Sachkosten sei nicht erfolgt, da nicht gefordert gewesen. Zu den Befürchtungen, dass Einnahmen aus den Tourismusbeiträgen durch den Verlust von Dauercampern wegfallen würden, sei im Übrigen anzumerken, dass das Tourismusbeitragsaufkommen kalkuliert werde und insofern eine Umlegung erfolge, mit der eine Kompensation einhergehen würde.

 

Herr Reichert fühlt sich als ehemaliger Vorsitzender des Rettiner Ortsbeirates in der Sache verbunden und werde sich seiner Stimme enthalten. In Rettin werde Kurtaxe erhoben. Eine zusätzliche Stellplatzsteuer berge auch in seinen Augen die Gefahr der Abwanderung der Gäste in die umliegenden Gemeinden, die keine Kurtaxe erheben würden. Andererseits komme man bei 1.800 Dauercampern pro Kopf und Tag auf stattliche Summen. Warum sei man aber bei 9 %, wenn nun 12 % angeführt worden seien? Kämen diese so aus dem Lameng? Auch sei 2024 bereits demnächst, und eine Steuer schon ab 24 angeblich einführbar. Dieses sei eine heiße Nummer. Man müsse von jedem Platz wissen, wie hoch die Pacht sei oder die Gebühr – bei allen 1.800 Plätzen. Und das bei dann nur 19,7 Stunden im Stellenplan. Er könne sich nicht vorstellen, dass das arrangiert werden könne und spreche sich dafür aus, die Stellplatzsteuer ab 2025 in Rechnung zu stellen.

 

Bürgermeister Spieckermann verweist auf die vorgesehene Endabrechnung für 2024 ohne Vorauszahlungsbescheid und die im Entwurf genannten 9 %. Die vom Sachgebiet dargelegten Inhalte seien als realistisch anzusehen.

 

Herr Thiele betont, dass man sich auch mit dem Mehraufwand der Campingplatzbetreiber auseinandergesetzt habe. Vor dem Hintergrund der in den Haushaltsberatungen vorgenommenen Einschnitte sei man gezwungen, auch die Einnahmequellen zur Konsolidierung nicht außer Acht zu lassen. Man gehe bei der Erhebung insgesamt verantwortungsvoll mit externen Dauercampern um.

 

Herr Vowe führt an, dass auch der Gewerbeverein intensiv für einen Verzicht auf die Stellplatzsteuer geworben habe. Das vertrauensvolle Verhältnis zum Gewerbeverein solle aufrechterhalten werden. Die in Konkurrenz mit den Umlandgemeinden stehenden Campingplatzbetreiber seien entsetzt über das Verhalten der Stadt. Man beschließe mit der Steuer einen Wettbewerbsnachteil. An die BGN gerichtet habe er die Bitte, nicht auch noch eine sachfremde Verknüpfung mit den Liegeplatzgebühren herbeizuführen.

 

Herr Gerthenrich verwehrt sich gegen die Aussage, einen Zusammenhang mit dem defizitären Kommunalhafen herbeiführen zu wollen. Er erinnert an den ungebrochen wachsenden Campingtrend und die deutlichen Aussagen zu den Wertschöpfungen der Camperclientel. Neustadts Haushalt sei katastrophal. Man peile einen Schuldenstand von 80 Mio. € an. Die BGN-Fraktion sei der Meinung, dass man schlichtweg nicht auf Steuereinnahmen verzichten könne.

 

Frau Dr. Vöge merkt an, dass es erkennbar sei, dass sich alle Entscheidungsträger schwertäten. In wiederholenden Wortbeiträgen seien alle Argumente ausgetauscht worden. Ihr gefalle diese Nachdenklichkeit, aber der Austausch sei erfolgt. Sie werde sich an dem Blick ihrer Fraktion auf Neustadt als Wirtschafts- und Tourismusstandort orientieren. Man werde sowohl das Steueraufkommen als auch die Entwicklung der tatsächlichen Kosten bei der Erhebung der Steuer im Blick behalten. Es sei zu befürchten, dass die Einnahmen geringer als veranschlagt ausfallen werden und der Hauptausschuss durch positive Zahlen zu einem Beschluss geführt werden solle. Sie merkt an, dass bei dem Vor-Ort-Termin die aufgezeigten Belastungen der Dauercamper bei der CDU als entsprechendes Echo aufgenommen worden seien, merkwürdigerweise die Positionen bei der SPD jedoch auf taube Ohren stießen. Auch sie habe Zweifel an der zeitlichen Umsetzbarkeit und es stelle sich ihr die Frage, warum unter Zeitdruck noch in diesem Jahr ein politischer Beschluss benötigt werde.

 

Frau Giszas erläutert, dass die Satzung noch in diesem Jahr zu beschließen und bekanntzumachen sei, damit eine Erhebung ab 2024 erfolgen könne. Sie vertraue hier auf die Aussagen des Sachgebietes Steuern. Sie verwehre sich im Übrigen gegen die Darstellung, dass ihr die Dauercamper nicht leidtäten. Wenn man sich jedoch das Dauercampen insgesamt nicht mehr leisten könne, läge dieses nicht an der moderaten Steuer alleine.

 


Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Die Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 0