Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf und übergibt das Wort an Herrn Gerstmann.
Im Folgenden diskutieren die Teilnehmer, ob es in der Hafenentgeltordnung "Gebühr" oder "Entgelt" heißen sollte.
Da eine Gebühr die Gegenleistung für die tatsächliche Inanspruchnahme einer städtischen Einrichtung bzw. die Bezahlung für eine tatsächlich in Anspruch genommene Leistung darstellt, wird die Hafenentgeltordnung entsprechend angepasst.
Der Vorsitzende verliest den aktualisierten Beschluss mit dem Text der geänderten Anlage.
Beschluss: Der Hafenentgeltordnung in der Fassung vom 13.11.2023 über die Erhebung von Entgelten im Kommunalhafen der Stadt Neustadt in Holstein wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: - Es wird einheitlich die Bezeichnung "Gebühr" zu verwenden. - In § 8 Abs. 2 Nr. 2 werden die Worte "und solange sich diese im Einsatz befinden" ge strichen. - In § 15 wird "§§ 13, 14" eingefügt, so dass der Satz "Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwi derhandlungen gegen §§ 13, 14 diese Entgeltordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die geahndet werden können." heißt. Sie ersetzt die Satzung über die Erhebung von Hafenabgaben im Hafen der Stadt Neustadt in Holstein vom 18.12.2015.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: Enthaltungen: 1
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