Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Cremer erläutert, dass die jährliche Vor- und Nachkalkulation für den Tourismusbeitrag und die Tourismusabgabe durch die Firma Kubus durchgeführt und bereits in der nicht öffentlichen Vorbesprechung ausgiebig diskutiert worden sei. Er übergibt das Wort an Frau Püschel. Frau Püschel führt aus, dass die Kalkulation anhand der ihr zur Verfügung gestellten Zahlen erfolgt sei. Die ursprüngliche Kalkulation habe sowohl beim Tourismusbeitrag als auch bei der Tourismusabgabe zu einer Erhöhung geführt. Die Vorberatung habe nun jedoch zu verschiedenen Änderungen der Ursprungszahlen geführt, da für 2024 sowohl im Erfolgsplan als auch in den Investitionen Reduzierungen vorgenommen worden seien (s. TOP 8).
Bei der Kalkulation des Tourismusbeitrages (Kurabgabe) macht Frau Püschel zudem auf eine Änderung der Rechtslage im Kommunalabgabengesetz (KAG) aufmerksam, die es erforderlich mache, den An- und Abreisetag für Übernachtungsgäste entgegen der aktuellen Satzungsregelung als zwei Tage zu sehen. Dies werde aufgrund der veränderten Gewichtung zu einer Reduzierung des ursprünglich errechneten Tourismusbeitrages führen. Die genannten Veränderungen werde sie in die Vorkalkulation einfließen lassen und eine neue Berechnung anstoßen. Die neu ermittelten Beträge für den Tourismusbeitrag und die Tourismusabgabe werde sie am Folgetag bereitstellen.
Protokollnotiz: Die von Frau Püschel erneut durchgeführte Vorkalkulation ist digital als Anlage zum Niederschriftsauszug zu TOP 7 beigefügt. Durch die Einsparungen und die Umsetzung des § 10 des Kommunalabgabengesetztes (KAG), wonach der An- und Abreisetag jeweils als getrennte Tage abgerechnet werden sollen, ergeben sich für 2024 entgegen der ursprünglichen Vorlage nachfolgende Abgabesätze:
Der Tourismusbeitrag (Kurabgabe) erhöht sich danach in der Vor- und Nachsaison von 1,80 € auf 1,90 € und in der Hauptsaison von 3,00 € auf 3,10 €.
Die Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) erhöht sich von 38,31 € auf 44,08 €.
Beschluss: Der Bericht der Kubus GmbH wird zur Kenntnis genommen und die Kalkulationen für den Tourismusbeitrag und die Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) werden unter Berücksichtigung der vorgenommenen und durch die Verwaltung protollkolierten Änderungen gebilligt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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