Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Von Frau Spiegel wird erläutert, dass der Beschluss der Vorlage eine Anpassung städtebaulicher Planung an die vorhandenen Kapazitäten der Einrichtung sei. Herr Fenner übernimmt auf ihre Bitte anschließend die weiteren Informationen und erläutert kurz die Vorgeschichte. Man tue sich sehr schwer mit den Planungen des Kreises Ostholstein zu arbeiten, da man damit immer wieder hinterherhinken würde. Daher habe man sich für die Software „Demografierechner“ entschieden, welcher sich direkt auf die Stadt Neustadt in Holstein bezieht und alle bevölkerungsrelevanten Aspekte (Geburten sowie aktuell oder in Kürze fertig gestellte und künftig geplante Bauvorhaben) mit einbezieht.
Das Ergebnis daraus sei, dass man mit der Infrastruktur mit dem Wachstum der Stadt Neustadt in Holstein nicht hinterherkäme. Der steigende Bedarf müsse aufgenommen werden und Kita- sowie Schulplätze müssten geschaffen werden. Im Folgenden erläutert Herr Fenner die entsprechenden Grafiken der Vorlage und die dazugehörigen Unterschiede. Konkret fasst er zusammen, dass man bei einem Vorantreiben von zusätzlichen Bauprojekten an Auslastungsgrenzen der Einrichtungen käme und deshalb die städtebauliche Entwicklung sehr genau betrachten müsse.
Herr Geffken bedankt sich für die Vorstellung der Daten aus dem Demografierechner und weist nochmal auf den in 2026 kommenden Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz hin. Er fragt, ob es bei den Kitas bereits Fälle gäbe in denen die Stadt Neustadt in Holstein bereits mit dem Rechtsanspruch der Eltern konfrontiert sei. Der Rechtsanspruch würde laut Herrn Raloff nicht gegen die Stadt, sondern gegen den Kreis Ostholstein bestehen. Das Defizit der Einrichtungen an sich würde aber bei der Kommune auflaufen.
Frau Spiegel stuft den Beschlussvorschlag als sehr wichtig ein, da der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten damit darauf hinweist, dass die Stadt mit ihrer Betreuungsinfrastruktur nicht hinterherkäme. Sie betont, dass sie die Formulierung die städtebauliche Entwicklung von Wohnbauflächen mit Augenmaß voranzutreiben als sehr gelungen empfinde, da dies bedeute, dass man immer darauf achten müsse, was tatsächlich auch passiere.
Beschluss: Die städtebauliche Entwicklung von Wohnbauflächen ist mit Augenmaß voranzutreiben, um die städtische Infrastruktur und damit auch den städtischen Haushalt nicht zu überlasten. Ziel sollte es sein, die städtebauliche Entwicklung an die vorhandenen Kapazitäten, insbesondere im Kita- und Schulbereich, anzupassen. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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