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Auszug - Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 04.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3025/23 Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr S. SchmidtAktenzeichen:11.47.01-Kri
Federführend:122 Sachgebiet Steuern Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Kripke, Eddie   

Bürgermeister Spieckermann berichtet nach Vorlage.

 

Herr Vowe führt durch Dauercamper generierte Umsätze, die den städtischen Haushalt unterstützen und eine nicht geringe Zahl an Arbeitsstellen auf den Campingplätzen, die in Gefahr geraten könnten, als Bedenken gegen die Einführung einer Stellplatzsteuer an. Die CDU-Fraktion werde plädieren, diese nicht einzuführen.

 

Herr Dr. Böckenhauer räumt ein, dass er die Bedenken nachvollziehen könne, auch wenn sie auf Vermutungen basieren würden und ein gewisses Alleinstellungsmerkmal der Stadt bei den Abwanderungsbedenken außer Acht gelassen werde. Er sehe aber auch die Notwendigkeit der Haushaltkonsolidierung. Die nicht konkretisierte Bezifferung der Erhebungskosten in der Vorlage mache es hingegen schwierig, Einnahme- und Ausgabeseiten hierzu zu definieren. Ohne weitere Zahlen sei keine Beschlussreife gegeben.

 

Auch Frau Giszas und Herr Gerthenrich sprechen sich für eine genauere Erläuterung der geplanten Stellenanteile und deren Kosten aus. Herr Gerthenrich bittet zudem um Darlegung, welche Wertschöpfung durch das Camping-Klientel innerhalb der Kommunen verbleibe, wie sie im Kontext der Beratung des Touristischen Entwicklungskonzeptes genannt worden sei. Insgesamt würde er die Vorlage zurückverweisen wollen, um genauere Daten von der Verwaltung beibringen zu lassen.

 

Herr Reichert unterstreicht die Eingangs von Herrn Vowe erfolgte Argumentation. Er befürchte besonders für die Plätze in Rettin Abwanderungen von Dauercampern, da die Nachbargemeinde keine Stellplatzgebühr und keine Kurtaxe erhebe. Als Ortsbeiratsvorsitzender werde er sich seiner Stimme enthalten.

 

Herr Kripke erläutert die kleinteilige Ermittlungsarbeit bei der Steuerfestsetzung, die sich als variable Prozenterhebung einer zu ermittelnden Miete darstelle und für jeden Steuerfall stets aufs Neue zur Erklärung aufzufordern sei. Diese Ermittlungsarbeiten würden mithin nicht ausschließlich nur in der Einführungsphase der Steuer anfallen.

 

Mit Wortmeldungen zweier Campingplatzbetreiber wird der Wirtschaftsfaktor des Campingstandorts hervorgehoben, der nicht unhebliche Einnahmen durch Steuern und Abgaben, aber auch durch die direkte Kaufkraft des Betroffenenkreises generiere. Dauercamper seien dabei weniger die ausschließlich klassischen Renter, sondern auch junge Familien. Die Klientel wäre von der Steuer als weitere Bürde sehr betroffen. Die Campingplatzbetreibenden könnten zusammen mit dem auf sie entfallenden Erhebungsaufwand zur Kurabgabe auch zu einem nicht mehr darstellbaren Preis kommen, was insgesamt zur Folge haben könnte, dass Betriebe die Dauerstellplätze reduzieren würden. Die Campingplatzbetreiber bitten, von der Erhebung der Stellplatzsteuer Abstand zu nehmen.

Der Argumentation schließt sich Herr Muchow als Vorsitzender des Gewerbevereins an.

 

Frau Dr. Vöge gibt zu Bedenken, dass die Mehrheit der schleswig-holsteinischen Kommunen die Einführung abgelehnt habe. Der Städteverband habe sich zwar nicht eindeutig kritisch gegenüber der Einführung der Stellplatzsteuer positioniert, aber die sorgfältige Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen unterstrichen. Auch von ihr wird ein Standortnachteil für Neustadt in Holstein befürchtet, dessen finanzielle Auswirkungen nicht bezifferbar sein würden. Die TALB positioniere sich im Übrigen ebenso dahingehend.

 

Frau Giszas hält dem entgegen, dass auch die Mehrheit der schleswig-holsteinischen Kommunen die Ausbaubeiträge abgeschafft hätten, während in Neustadt in Holstein ein partizipativer Entscheidungsprozess zur Finanzierung der Straßenausbauten ins Leben gerufen wurde. Die SPD habe zwar eine Meinung und könne zu einem Beschluss kommen, würde aber dem Rückverweisungsantrag der BGN folgen können.

 

Herr Thiele erinnert abschließend an die Konsolidierungsaufforderungen des vorherigen Tagesordnungspunktes. Man könne nicht der Konsolidierung vorgelagert pauschal die Einführung der Stellplatzsteuer ausklammern.

 

Bürgermeister Spieckermann sagt zu, Angaben zu den Stellenkosten sowie aktuelle Zahlen zur touristischen Wertschöpfung der Dauercamper für die Fraktionen aufbereiten zu lassen.

 

Der Vorsitzende lässt wie folgt abstimmen:

 


Beschluss:

Die Beschlussfassung wird für weitere Beratungen in den Fraktionen zurückgestellt. Verwaltungsseitig sind hierzu noch die konkreten Personalaufwendungen und aktuelle Angaben über Umsatzzahlen und Wertschöpfung von Dauercampern in die Beratung zu geben.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig dafür