Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Weise leitet mit Ausführungen zu der letztjährigen Darstellung der Kostenprognosen gemäß Anlage zur Vorlage ein.
Frau Schäfer erläutert die aus den Anlagen zur Vorlage ersichtlichen Steigerungsraten des Baupreisindexes und die daraufhin erfolgten und vorzunehmenden Anpassungen der Kostenplanungen seit 2019. Die ausgewiesene Steigerung von 34 % seien für die weitere Planung mit jeweils 10% Anstieg für die kommenden zwei Jahre berücksichtigt.
Herr Schneider zeigt die summarischen Änderungen, die sich aus den Kostenkontrolltabellen des Gesamtprojektes, den Annahmen der Preissteigerungen als Mischung aus Rück- und abgeleiteten Ausblick für den zweiten Bauabschnitt darstellen, auf. Das Neubauvorhaben könne dank harter Verhandlungsführungen und planerischen Änderungen mit 19,5 Mio. € abgerechnet werden. Auch wenn die Sanierungsausführungen, die derzeitig auszuschreiben seien, mit der ersten Vergabe später im nichtöffentlichen Teil deutlich günstiger, aber noch höher als 2019 noch angenommen, lägen, müsse insgesamt von einer weiteren Preissteigerung ausgegangen werden. Die Kostenermittlung hierzu sei von noch 11,470 Mio. € aus April 2022 auf 13,457 Mio. € fortgeschrieben worden. Auch der zweite Bauabschnitt bedinge weiter planerische Änderungen und Anpassungen von bspw. Oberflächenqualitäten, um auch hier günstigere Ergebnisse erzielen zu können.
Auf Nachfrage von Herrn Greve wird bestätigt, dass die Änderungen in den Ausführungen zu keinen Qualitätsverlusten am Bau oder zu einer Änderung dessen Nutzungsdauer führen würden.
Frau Weise subsumiert die Aufstellungen der aktuellen Kostenkontrolle für das Gesamtprojekt KGN, nach der bei einer Abrechnungssumme von 19.490.016,15 € für den Neubaubereich, den voraussichtlichen Sanierungskosten in Höhe von 13.457.418,54 € sowie den Aufwendungen für die Außenanlagen im ersten und zweiten Bauabschnitt über zusammen 3.952.462,85 € und weiteren Kostenanschlägen demnach insgesamt 2.579.719 € nicht in der Haushaltsplanung zur Verfügung stünden. Mit dem Beschluss zur Vorlage würde also auf den Nachtragshaushalt vorgegriffen und die Differenz als Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung gestellt werden, um so die weiteren, anstehenden Ausschreibungen zu ermöglichen.
Herr Heckel wirft die Frage auf, ob die Kommunalaufsicht im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des Nachtragshaushaltes ähnlich wie beim Verwaltungsneubau ihr Veto einlegen würde. Verwaltungsseitig wird dargestellt, dass sich die Genehmigungsvorbehalte auf den noch ausstehenden Verwaltungsneubau, nicht aber auf die laufenden Baumaßnahmen des KGN beziehen würden. Auch könne wegen ausbleibender Straßenausbauten und Hochbaumaßnahmen eine Deckung im Haushalt angeboten werden.
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Die durch die allgemeine Baupreisentwicklung erhöhte Kostenprognose für die Baumaßnahme Küstengymnasium (1. und 2. BA incl. Außenanlagen) vom 22.3.2023 in Höhe von 38.526.704,00 € brutto wird zur Kenntnis genommen. Um die Gesamtfinanzierung der Maßnahme zu sichern, sind die im Moment noch im HH fehlenden rund 2.600.000 € als VE in den NTHH 2023 und kassenwirksam in den HH 2024 einzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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