Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: 1. Alle gewählten Vertreterinnen und Vertreter erfüllen die Wählbarkeitsvoraussetzungen.
2. Bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung sind Unregelmäßigkeiten, die das Wahlergebnis in den Wahlkreisen oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben könnten, nicht vorgekommen.
3. Das festgestellte Wahlergebnis ist richtig.
4. Einspruch gegen die Wahl sowie die Gültigkeit der Wahl wurde nicht erhoben.
5. Die Gemeindewahl vom 14.05.2023 wird für gültig erklärt.
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