Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Fenner teilt mit, dass für die Schaffung weiterer Kitaplätze die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) vorgesehen sei. Durch das Interessenbekundungsverfahren werde die Leistung ausgeschrieben und freie Träger haben die Möglichkeit, sich für die ausgeschriebene Leistung zu bewerben. Zeitgleich erfolge eine Prüfung der Ausbaumöglichkeiten der bestehenden städtischen Einrichtungen.
Beschluss: 1. Der Bürgermeister wird gebeten, ein Interessenbekundungsverfahren zur Schaffung von weiteren Kitaplätzen durchzuführen. 2. Der Bürgermeister wird gebeten, die Gruppenerweiterung in den bestehenden städtischen Kitas zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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