Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Eltern haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr nicht schulpflichtiges Kind.
Dem Kreis Ostholstein obliegt als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Planung und Sicherstellung von genügend Betreuungsplätzen. Die Gemeinden sind im Sinne einer Umsetzungsverantwortung gefordert, ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen sicherzustellen. Dies ist der Stadt Neustadt in Holstein in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den freien Trägern im Stadtgebiet gut gelungen. Die Kapazitäten wurden stetig erweitert, zuletzt mit der Kita Lübscher Mühlenberg (90 Plätze). Die neue Einrichtung konnte aber nur kurzzeitig Abhilfe schaffen. Im Krippenbereich (U3) übersteigt der Bedarf die verfügbaren Plätze. Die Plätze in allen Krippengruppen in den Einrichtungen sind voll belegt und es besteht eine lange Warteliste. Auch die Plätze bei den Kindertagespflegepersonen sind fast alle belegt.
Laut der Kitabedarfsplanung des Kreises lag die Versorgungsqoute im U3 Bereich zum 01.08.2022 bei 50,5 %. Zum 01.08.2023 liegt die Versorgungsquote bei 51,28 %. Angestrebt werden sollte eine Versorgungsquote von mindestens 60 %. Dies entspräche 27 zusätzlichen Krippenplätzen. Hierbei sind Zuzüge von auswärts durch neu geschaffenem Wohnraum noch nicht berücksichtigt. Der Bedarf im Elementarbereich (Ü3) kann derzeit abgedeckt werden, wobei fast alle Plätze belegt sind. Durch weitere Zuzüge und durch Kinder, die durch den Krieg in der Ukraine zu uns gekommen sind, besteht aber auch hier noch Ausbaubedarf.
Die Schaffung von weiteren Kitaplätzen ist daher dringend geboten. Für die Schaffung von weiteren Kitaplätzen in einer neuen Kita soll der Bürgermeister ein Interessensbekundungsverfahren durchführen. Die Stadt Neustadt in Holstein beteiligt sich an den Betriebskosten nach den gesetzlich vorgeschriebenen SKQM Mitteln. Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Anzahl und dem Umfang der geschaffenen Plätze und kann derzeit daher noch nicht benannt werden. Ein Investitionskostenzuschuss für die neue Kita soll nach Möglichkeit nicht gezahlt werden. Es ist davon auszugehen, dass die neue Kita den Bedarf nicht vollumfänglich abdecken kann. Aus diesem Grund soll ergänzend auch die Schaffung weiterer Gruppen bei den bestehenden städtischen Kitas geprüft werden. Beschlussvorschlag:1. Der Bürgermeister wird gebeten, ein Interessenbekundungsverfahren zur Schaffung von weiteren Kitaplätzen durchzuführen. 2. Der Bürgermeister wird gebeten, die Gruppenerweiterung in den bestehenden städtischen Kitas zu prüfen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine |
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