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Auszug - Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes des Kreises Ostholstein zum 01.08.2022  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 07.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:11 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2956/23 Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes des Kreises Ostholstein zum 01.08.2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport Bearbeiter/-in: Fenner, Sander

 

Herr Fenner berichtet, dass die Stellungnahme der Stadtverwaltung, welche dem Kreis Ostholstein am 07.10.2022 zugegangen sei, in der „Maßnahmenplanung“ kaum berücksichtigt worden sei. Trotz mehrfacher Nachfrage habe die Kreisverwaltung die Frage, weshalb die Stellungnahme nicht berücksichtigt worden sei, bisher nicht beantwortet. Herr Fenner führt aus, dass die Elementargruppen im Laufe des Jahres voll ausgelastet sein werden. Bis 2025 seien 1.100 neue Wohneinheiten geplant, durch die alleine bereits 65 neue Plätze erforderlich würden. Eine gute Quote seien 60 %, d.h. 95 zusätzliche Kitaplätze würden demnach benötigt. Zum 01.08.2023 erfolge die nächste Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes, die dann formal hoffentlich alle benötigten Plätze enthalte.

 

Herr Hoppert spricht sein Lob an die Verwaltung für die gute Vorbereitung aus.

 

Frau Spiegel betont, dass der Bedarfsplan des Kreises bisher noch nie gestimmt habe. Auch sie bedankt sich bei Herrn Fenner für die gute Arbeit und spricht ihr Lob für die ausführliche Stellungnahme aus. Frau Spiegel bedauert es sehr, dass der Kreis keine Antwort auf die Stellungnahme bereithalte.

 

Herr von Hörsten schließt sich dem Lob an und weist auch noch einmal darauf hin, dass sich die Zahl der Kinder und damit auch der Bedarf an Betreuungsplätzen definitiv erhöhen werde, wenn neue Wohneinheiten kommen.

 

Frau Spiegel fasst zusammen, dass die Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes kritisch zur Kenntnis genommen werde, da dieser nicht den tatsächlichen Zahlen und dem tatsächlichen Bedarf der Stadt Neustadt in Holstein entspreche.

 


Beschluss:

Die Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes des Kreises Ostholstein zum 01.08.2022 wird zur Kenntnis genommen.