Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Kreis Ostholstein als örtlicher Träger der Jugendhilfe hat aufgrund der gesetzlichen Vorgabe ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen zu planen und zu gewährleisten und schreibt daher den Kindertagesstättenbedarfsplan regelmäßig fort. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Ostholstein hat am 08.11.2022 die Kindertagesstättenbedarfsplanung mit Stand 01.08.2022 beschlossen. Der gesamte Plan ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.kreis-oh.de/media/custom/2454_1386_1.PDF?1668511260 Die Planung für die Stadt Neustadt in Holstein ist in der Anlage dieser Vorlage einsehbar. Allerdings wurde die umfangreiche Stellungnahme der Stadtverwaltung, welche dem Kreis Ostholstein am 07.10.2022 zugegangen ist, in der „Maßnahmenplanung“ auf Seite 6 des Auszuges nicht bzw. kaum berücksichtigt. Warum die Stellungnahme nicht berücksichtigt wurde, konnte die Kreisverwaltung bisher nicht beantworten. Die Stellungnahme der Stadt zum Entwurf des Bedarfsplanes ist dieser Anlage ebenfalls beigefügt. Aus dieser ist ein Bedarf von bis zu 95 weiteren Betreuungsplätzen zu entnehmen. Aus diesem Grund ist die Schaffung von weiteren Plätzen in der Stadt Neustadt in Holstein unabdingbar. Beschlussvorschlag:Die Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes des Kreises Ostholstein zum 01.08.2022 wird zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Auszug der Kindertagesstättenbedarfsplanung zum 01.08.22, Stadt Neustadt i.H. Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein vom 07.10.22
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