Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bürgermeister Spieckermann erläutert die Vorlageninhalte.
Herr Kahl spricht den neu eingefügten Vorlagenbestandteil der Nachhaltigkeitseinschätzung an und bittet den Bürgermeister um kurze Ausführungen hierzu. Bürgermeister Spieckermann erklärt, dass dieser Block Mitte Dezember durch die Verwaltung mit dem Ziel der Darstellung der Nachhaltigkeitsevaluierung und Folgewirkungen eingefügt worden sei. Die Stadt Neustadt in Holstein befände sich auf dem Weg zur Global Nachhaltigen Kommune und wolle den Gedanken nicht nur verwaltungsintern leben, sondern auch in die Stadtgesellschaft und das politische Handeln tragen. Durch die Vorlagenerstellenden sind die 15 aufgelisteten Nachhaltigkeitsaspekte zu prüfen und markante Punkte in ihren Auswirkungen zu markieren. So soll auf einen Blick für jede Person ersichtlich werden, mit welchen Folgewirkungen in Bezug auf die Nachhaltigkeit zu rechnen sei. Herr Hopp ergänzt, dass über den Webclient des Ratsinformationssystems unter dem Menüpunkt „Recherche“ > „Dokumente“ für die Selbstverwaltung ein Erläuterungsbogen (PDF 4a Erläuterung Nachhaltigkeitscheck) abrufbar sei, der übersichtlich die Faktoren zu den 15 Aspekten verdeutliche.
Herr Vowe fragt, ob zur der einzeln aufgeführten Forderung in Höhe von 753.868,80 € Aussichten bestehen, diese beglichen zu bekommen. Es sei ihm nicht ersichtlich, wie ein solch hoher Betrag zustande kommen könne. Bürgermeister Spieckermann erläutert, dass er in öffentlicher Sitzung keine Aussagen zu Einzelfällen treffen könne, aber davon auszugehen sei, dass alle Vollstreckungsmittel vollzogen wurden. Man müsse aufgrund der Höhe von einem gewerblichen Insolvenzfall ausgehen.
Herr Greve macht darauf aufmerksam, dass der Kreis Ostholstein seine Vorlagen auf Genderaspekte durchleuchte.
Frau Zimmler stellt die Frage, ob die in der Vorlage aufgeführte Summe der Gesamtforderungen in der Höhe so üblich sei. Bürgermeister Spieckermann avisiert eine Aussage im nichtöffentlichen Teil.
Beschluss: Der Bericht über Niederschlagung und Erlass von Forderungen 2022 wird zur Kenntnis genommen.
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