Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Stadtweite Potentialanalyse zur Eignung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen hier: Zustimmung zum Entwurf  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2941/22 Stadtweite Potentialanalyse zur Eignung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
hier: Zustimmung zum Entwurf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Frau Weise führt in das Thema ein und berichtet, dass die Untersuchung städtischer Gebäude auf ihre Eignung für Fotovoltaik-Anlagen gemeinsam mit den SWNH in Arbeit sei. Aus Gründen des Klimaschutzes sei es erforderlich auch eine Potenzialanalyse für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen auf den Weg zu bringen. Vor der Umsetzung von Maßnahmen müsse dann auch der Flächennutzungsplan angepasst werden. Herr Nagel habe auch schon gleichartige Untersuchungen in Nachbargemeinden durchgeführt. Die vorgestellte Untersuchung sei als Datengrundlage für evtl. kommende Erfordernisse der regenerativen Energieerzeugung zu sehen.

Frau Giszas betrachtet die Erstellung der Potenzial-Analyse als Verwaltungshandeln und möchte die Kosten hierfür mitgeteilt bekommen.

Herr Dr. Böckenhauer bezeichnet die Potenzial-Analyse als weitgehende politische Signalstellung, die auch kommuniziert werden sollte. Ihn interessiert der Grund des Verwaltungshandelns und ob es bereits Investoren gebe.

Frau Weise antwortet, dass sowohl ein planerisches Interesse seitens der Stadt und der Stadtwerke vorliege, als auch ein Investor Interesse bekundet habe, eine PV-Freianlage auf seinem Acker bauen zu wollen. Es handele sich aber zunächst um eine reine Datengrundlage, welche Flächen für PV-Freianlagen geeignet wären. Politische Entscheidungen wären dann bei Bedarf in einem Planänderungsverfahren zu treffen.

Herr Nagel referiert anhand einer Präsentation zu den Eignungsflächen für PV-Freiflächenanlagen. Die landesrechtlichen Vorgaben ergeben sich aus dem Landesentwicklungsplan (LEP) und einem sogenannten Beratungserlass. Das Baurecht sei geändert worden, um die Energiewende zu fördern. Seit Januar 2023 seien PV-Freiflächenanlagen an Autobahnen und Bahnlinien im Bereich von 200 m, der auf 500 m erweitert werden könne, privilegiert. Für eine solche Privilegierung diene das Landesentwicklungsprogramm und der Regionalplan als Grundlage. Die Flächenanalyse sei eine konzeptionelle Betrachtung und nicht parzellenscharf. Das vom Bund beschlossene „Osterpaket 2022“ gehe davon aus, dass künftig bis zu 80 % des Stroms aus regenerativen Quellen stammen wird. Um dies zu erreichen und zu beschleunigen wurde § 2 des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) geändert, mit der Folge, dass dem Ausbau der erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse ähnlich dem von Verteidigungsprojekten, zugemessen wird. Entsprechend sei das Baugesetzbuch zum 01.01.2023 geändert worden. Für PV-Freiflächenanlagen bieten sich die vorbelasteten Flächen, beispielsweise um die Autobahn an. Es gebe keine flächenhafte Überbauung der Ackerflächen, aber vermutlich günstige Bedingungen für Naturschutz und Artenvielfalt. Die Privilegierung hebele teilweise das kommunale Planungsrecht aus. Auf etwa 30 ha Grundfläche ließen sich ca. 30 MW elektrische Leistung installieren. Altenkrempe plane eine erste PV-Freiflächenanlage, während Schashagen bereits die zweite Anlage vorbereitet.

Frau Weise führt aus, dass sich die aus der Abwägung ergebenden Flächen aufgrund der Privilegierung leichter planerisch umsetzen lassen würden.

Herr Nagel weist darauf hin, dass das Innenministerium vorbelastete Flächen entlang von Autobahn und Bahntrassen favorisiere.

Herr Dr. Böckenhauer möchte wissen, ob es einen festgelegten Abstand zu Siedlungsflächen gibt und ob auch kleine Flächen innerhalb des Siedlungsbereichs dargestellt werden. Des Weiteren erkundigt er sich nach Einleitungsmöglichkeiten und Umspannwerken.

Herr Nagel antwortet, dass die Lieferzeit für ein Umspannwerk derzeit 5 Jahre betrage. Die Investitionskosten betreffend führt er aus, dass 1 MW installierte elektrische Leistung Kosten von 800.000 € verursacht.


 

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

1. Dem Entwurf der stadtweiten Potentialanalyse zur Eignung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird zugestimmt.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern solcher Flächen zu führen, die im EEG-Förderbereich liegen bzw. die als Eignungsflächen im Außenbereich ermittelt wurden, mit dem Ziel dort die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu ermöglichen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0