Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauauschusses Herr Heckel erinnert an die zuletzt in der Dezembersitzung der Stadtverordnetenversammlung erfolgte Beschlussfassung der Planaufstellung, des Entwurfes und der Auslegung dieser Planänderung, hebt die zügige Verwaltungsarbeit hervor und führt kurz zur Vorberatung des Fachausschusses aus.
Diskussion: keine
Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 53 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 13a BauGB beschließt die Stadtverordnetenversammlung die beschleunigte 1. Änderung des B-Planes Nr. 53 für das „Gebiet zwischen Grabenstraße/Reiferstraße/Rosenstraße und Haakengraben“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung): gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40 - davon anwesend: 30 Ja-Stimmen: 30 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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