Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauauschusses Herr Heckel erläutert die grundlegenden Überlegungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung von Freiflächen für Photovoltaik. Zur Beantwortung der Frage, in welchen städtischen Bereichen dieses erfolgen könne, sei in der Folge die vorliegende Analyse aufgestellt worden. Er lässt die im EEG-Förderbereich gelegene Fläche, die der Analyse nach für eine Nutzung mit PV-Freiflächenanlagen vorgesehen werden solle, projizieren und führt zur Begründung aus. Nachbargemeinden, die schon eine Potentialanalyse durchgeführt hätten, könnten bereits Installationen nachweisen. Für die Stadtwerke könnte sich im Übrigen hieraus ein Tätigkeitsfeld ergeben.
Diskussion: Herr Albers greift die aus Vorberatung heraus unbeantwortete Frage nach den Kosten für die Erstellung der Potentialanalyse auf und bittet um Beantwortung.
Frau Weise meint, sich an einen Betrag von ca. 3.500 € erinnern zu können und sagt eine genauere Bezifferung im Rahmen einer Protokollnotiz zu.
Protokollnotiz:
Herr Cremer bekundet, dass die BGN-Fraktion es begrüße, dass die Stadt die Erschließung erneuerbarer Energien nunmehr auch großflächig ermöglichen wolle. Die bisherigen Bestrebungen und Umsetzungen seien noch zaghaft und kleinteilig gewesen. Er sei guter Dinge, dass die Verwaltung die Hinweise, Ideen und Anträge der Politik aufgenommen habe. Er halte im Übrigen die Aussage der Analyse, dass die 15 ha umfassende Fläche nördlich der B501 als zu klein und ungünstig geschnitten und damit ungeeignet sei, für nicht nachvollziehbar; es erschließe sich ihm nicht, dass eine Fläche von 150.000 m² nicht lohnenswert erscheine. Man müsse auch verstärkt überlegen, bereits versiegelte Flächen wie Parkplätze, Haus- und Hallendächer in die Planungen einzubeziehen. Abschließend gibt er zu bedenken, dass seit Inkrafttreten der Gestaltungssatzung vereinzelt Anträge aus der Einwohnerschaft in der Innenstadt zur Installation von PV-Anlage auf den Hausdächern abgelehnt werden müssen. Hier müsse die Gestaltungssatzung zukünftig der Notwendigkeit des Umstiegs auf erneuerbare Energien Rechnung tragen.
Herr Weber nimmt direkt auf die Ausführungen Herrn Cremers Bezug und verweist konkret für die BÜRGERSOLAR Neustadt in Holstein eG darauf, dass deren Anlage auf der Feuerwehrliegenschaft seit 2010 mit heutigem Stand 1,172 Mio. kWh erbracht habe, was einer Einsparung von 821 t CO2 entspreche. Die Anlage auf der Steinkampschule, etwas später installiert und in Betrieb gegangen, habe 598.600 kWh eingefahren, was eine Einsparung von 419 t CO2 entspreche. Diese Ergebnisse seien nicht als zaghaft und kleinteilig, sondern als Erfolgsprojekt zu sehen, und er hoffe – auch im Sinne von Herrn Cremer – dass dieses Projekt Nachfolger finden werde.
Herr Greve weist darauf hin, dass es nach der gesetzlichen Lage selbstverständlich sei, dass alle Parkplätze überdacht und mit Solarpanelen versehen werden. Die B-Planentwürfe der Stadt seien verpflichtend zu durchleuchten. Er sei mit den städtischen Ergebnissen dahingehend noch nicht zufrieden und es gelte, hier weiter nachzuarbeiten. Daneben sei es selbstverständlich, dass die vorliegende Planungsausarbeitung Geld gekostet habe.
Beschluss: 1. Dem Entwurf der stadtweiten Potentialanalyse zur Eignung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird zugestimmt. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern solcher Flächen zu führen, die im EEG-Förderbereich liegen bzw. die als Eignungsflächen im Außenbereich ermittelt wurden, mit dem Ziel dort die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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