Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Rieger berichtet, dass er zusammen mit dem Bürgermeister am 05.12.2022 in Sachen Förderung Hochwasserschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) in Kiel gewesen sei. Die Aussage des Ministeriums war, dass für Rettin kein Anspruch auf Förderung des Hoch-wasserschutzes bestehe, aber dass ein ganz eindeutiger Förderungsanspruch weiterhin für Pelzerhaken auf Grundlage der alten Planung bestehe.
Herr Rieger hat ein kommunales Baurecht durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgeschlagen. Dies wird durch den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN) geprüft.
Es folgt ein reger Meinungsaustausch zwischen Herrn von Hörsten, Herrn Vowe, Frau Giszas, Herrn Reichert und Herrn Greve über die Hochwassersituation und die Notwendigkeit eines Schutzes, den Küstenschutz, die entsprechenden Maßnahmen und die Schutzbedürftigkeit der Bereiche der Altstadt und des Binnenwassers bzw. der AMEOS-Klinik.
Herr Rieger erläutert, dass hinsichtlich der Altstadt nur die direkt angrenzenden Bereiche betroffen seien und aufgrund der Höhenlage für die Altstadt keine Gefahr bestehe und daher auch keine Förderung durch das Land erfolge. Im Bereich der AMEOS-Klinik sieht es ähnlich aus, sie befindet sich mittig auf einer Art Hügel und rundherum geht das Wasser bis an die Bebauung heran. Herr Rieger veranschaulicht anhand einer Landkarte auf der Leinwand den förderfähigen Bereich in Pelzerhaken. Dieser betrifft den Küstenbereich östlich und westlich der Ecke des Leuchtturmes ins Hinterland östlich bis zum Horchturm und nördlich bis zum Schaarweg. Eine Begehung ist Anfang 2022 erfolgt. Die planungskosten sind anteilig im Haushalt eingestellt. Das MEKUN hat auch weiterhin ganz klar ausgeführt, dass es nicht von Belang ist, dass man nicht mehr über den Deich auf das Meer schauen kann. Es wird nur ein wirksamer und kostengünstiger Hochwasserschutz gefördert. Ein Küstenschutz wird auch ganz eindeutig nicht gefördert.
Herr Spieckermann hält fest, dass die Frage, wie der Hochwasserschutz aussehen wird, zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Thema sei, sondern das wichtig ist, dass das MEKUN sagt, dass die Fläche förderungsfähig ist. Er weist darauf hin, dass ganz klar nur Flächen in den Bereichen förderungsfähig sind, wo „Leib und Leben gefährdet ist“. Alles Weitere sei städtische Sache.
Herr Dr. Bökenhauer bedankt sich für den Bericht.
Herr Hansen spricht nochmal die Campingplatzflächen an, er möchte diese schützen, ggf. auch ohne Zuschüsse. Herr Spieckermann erwidert, dass auf Campingplatzflächen keine Gefahr für Leib und Leben bestehe.
Herr von Hörsten gibt zu bedenken, wer die Kosten für den Schutz trägt. Es handelt sich hier um privaten Flächen und alle Eigentümer:innen, die in den letzten Jahren in Pelzerhaken gebaut haben, wussten um die Hochwasserproblematik. Es wurde wissentlich gebaut, obwohl man sich bewusst war, dass keine Versicherung einen Schaden tragen würde. Herr Spieckermann ergänzt, dass es auch um die Gefährdung des Altbestandes gehe, z.B. sei das Mutter-Kind-Heim extrem betroffen.
Es stellt sich dem Ausschuss die Frage, über welche Summen man überhaupt spricht. Zu einer besseren Einschätzung erläutert Herr Rieger hierzu, dass im Jahre 2013 von 8-9 Mio. Euro gesprochen wurde und dass man im Jahre 2022 von der doppelten Summe ausgehen könne.
Herr Kruschke gibt noch einmal zu bedenken, dass es sich bei den geschätzten Kosten von 16-19 Mio. Euro um eine hohe Summe handele, aber anderseits auch nicht die enormen Kosten einer Zerstörung der Flächen und der Infrastruktur außer Acht gelassen werden dürften.
Herr Dr. Bökenhauer denkt, dass die Stadt mit einem Eigenanteil von 8 Mio. Euro rechnen muss und stellt die Frage, ob die begünstigten Menschen hierzu irgendwie herangezogen werden könnten. Herr Rieger rät dazu, durch eine Rechtsanwaltsberatung prüfen zu lassen, ob eine Veranlagung rechtlich haltbar wäre.
Final wird über die Formulierung des Beschlussvorschlages diskutiert, in diesem Zusammenhang weist Frau Giszas nochmals auf die bereits vorliegende Planung zum Hochwasserschutz hin. Diese sollte noch einmal vom Ausschuss in Augenschein genommen werden.
Nachfolgender Beschlussvorschlag wird neu formuliert:
Beschluss: Der Bürgermeister wird gebeten, auf der nächsten PUBA-Sitzung am 02.02.2023 den Planungsstand von 2013 vorzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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