Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel verdeutlicht den Sinn eines Aufstellungsbeschlusses und verweist auf den nachfolgenden Tagesordnungspunkt, der sogleich den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vorsehe. Betroffen von der beabsichtigten Änderung im Plangebiet sei lediglich der in Planung befindliche Verwaltungsneubau als Erweiterung des Rathauses in der Rosenstraße.
Diskussion: keine
Beschluss: 1. Der Bebauungsplan Nr. 53 für das Gebiet „zwischen Grabenstraße / Reiferstraße / Rosenstraße und Haakengraben“ (s. Geltungsbereich) soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wie folgt geändert werden: Es soll die planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung des Rathauses – insbesondere für das Amt II und III – geschaffen werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung): gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40 davon anwesend: 29 Ja-Stimmen: 29 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.:
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