Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel schildert den zu überplanenden Bereich und trägt aus dem Vorlagensachverhalt vor, welche wesentliche Inhalte mit dem städtebaulichen Vertrag gesichert und geregelt werden.
Diskussion: Herr Weber unterstreicht die herausragende Bedeutung des Vorhabens für das Stadtbild und verdeutlicht ausführlich die Regelungsinhalte des vorliegenden Vertragsentwurfes.
Herr Cremer spricht sich dafür aus, Dächer auch in West- und Ostlagen mit Photovoltaikanlagen auszustatten und die Regelungen hierzu im Vertragswerk nicht ausschließlich auf die Südflächen zu reduzieren.
Herr Greve stimmt seinem Vorredner hinsichtlich der Photovoltaik zu. Er sehe daneben die Etablierung von 50 % öffentlich gefördertem Wohnraum im Bereich der Mietwohnungen als untere Grenze. Die Landesregierung habe durch Beschluss festgelegt, dass Neustadt in Holstein eine Gemeinde mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinne von § 201a Baugesetzbuch sei und insofern verpflichtet sei, der wesentlich erhöhten Nachfrage nachzukommen. Hier sehe er Nachbesserungsbedarf im Vertragswerk.
Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, die als Entwurf anliegenden städtebaulichen Verträge mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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