Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel verliest die Vorlageninhalte und führt zur Vorberatung aus.
Diskussion: Herr Dr. Böckenhauer hebt hervor, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung der kommunalen Wärme- und Kältplanungen eine Motivation sei, die richtigen Schritte in die Zukunft zu gehen. Im Ergebnis könnten mit einer Reduzierung der Treibhausgase die Klimaschutzziele erreicht werden. Im Verfahren nach der erfolgten Bestandsaufnahme werde überlegt, welche erneuerbaren Energien genutzt werden könnten. Hierbei komme den Stadtwerken eine zentrale Aufgabe zu, vor Ort Energien zu schaffen. Die Fraktion B‘90/GRÜNE begrüße auch dieses und werde der Vorlage zustimmen.
Beschluss: 1. Die Stadt Neustadt in Holstein stimmt der Aufnahme der kommunalen Wärme- und Kälteplanung bis zum 31.12.2022 mit Fertigstellung bis Ende 2024 zu. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stadtwerke Neustadt in Holstein mit der Erstellung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung zu betrauen. 3. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € sind in den Ergebnisplan 2023 einzustellen. Die Zuweisungspauschale in Höhe von 37.000 € ist beim Land zu beantragen. Dem Planungs- Umwelt- und Bauausschuss ist halbjährlich über den Stand der Bearbeitung zu berichten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||