Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Hintergrund Gesetzliche Pflicht – Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG §7) vom 17.12.2021 verpflichtet Städte in Schleswig-Holstein mit der Funktion von Mittel-, Ober- und Unterzentren zur Erstellung eines Wärme- und Kälteplans. Bis Ende 2024 muss ein fertiger verbindlicher Plan an das zuständige Ministerium (MEKUN) übermittelt werden. Hintergrund zu diesem Vorhaben ist es, als Stadt einen wichtigen Beitrag zu den bundesweiten Klimaschutzzielen durch Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65% und bis 2045 um 100% zu leisten. Die kommunale Wärme- und Kälteplanung ist als ein Prozess zu verstehen und sieht vor, dass sämtliche Bereiche der Stadt stets nach Relevanz betrachtet werden, sodass bestimmte Bereiche der Kommune erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Planfestsetzung betrachtet werden können. Der Zeitplan ist abhängig vom Zeitpunkt der Vergabe. Ein Beschluss zur Aufnahme der kommunalen Wärme- und Kälteplanung muss durch die jeweiligen Gemeindevertretungen bis 31.12.2022 gefasst werden. Näheres zum rechtlichen Rahmen, sowie dem Vorgehensmodell und der Organisation entnehmen Sie bitte den beiden Anlagen.
Durchführung und Kooperation Die kommunale Wärme- und Kälteplanung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Neustadt in Holstein (SWNH). Diese werden durch die Stadt Neustadt in Holstein damit betraut, diese Planung zu erstellen.
Inhalt Die Planung umfasst die folgenden Schwerpunkte:
1) Bestandsanalyse des aktuellen Wärme- und Kälteenergieverbrauchs sowie die Bilanzierung der jeweiligen Treibhausgasemissionen, einschließlich Angaben zur Versorgungsinfrastruktur 2) Prognose des zukünftigen Wärmebedarfs unter Berücksichtigung der erwarteten energetischen Sanierung des gesamten privaten und öffentlichen Gebäudebestands 3) quantitativ und räumlich differenzierte Potentialanalyse für lokal verfügbare Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien und Abwärme 4) Räumliches Konzept zur Zielerreichung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 5) Maßnahmenprogramm zur Umsetzung dieses Konzepts, welches die einzelnen Maßnahmen und deren Umsetzung priorisiert, zeitlich einordnet und deren Zielerreichung durch ein Monitoring Konzept überwacht
Vorteile und Ziele Der kommunale Wärme- und Kälteplan trägt zur Planungssicherheit und Daseinsvorsorge in der Kommune bei. Er ist gesetzlich verpflichtend. Angesichts der Entwicklungen durch den fortschreitenden Klimawandel, der Versorgungssicherheit und einer unvorhersehbaren Kostenentwicklung der Heizenergie, liegt eine zeitnahe Umsetzung dieses Plans im Interesse der Stadt Neustadt in Holstein. Der kommunale Wärme- und Kälteplan entwirft ein technisch fundiertes und lokal angepasstes Szenario, welches einen Handlungsleitfaden für private und öffentliche Investitionsentscheidungen bietet und Schnittstellen zu weiteren Planungsprozessen in der Stadtentwicklung aufweist. Die Einbindung relevanter Akteure der Stadtgesellschaft in die Konzepterstellung ist eingeplant.
Finanzierung Nach derzeitigen Schätzungen werden für den kommunalen Kälte- und Wärmeplan ca. 200.000 € benötigt. Die Mittel sollen im Ergebnisplan 2023 in das Produktkonto 5110110.5274200 eingestellt werden. Das Land Schleswig-Holstein gewährt dafür eine Zuweisungspauschale von etwa 37.000 € nach dem Konnexitätsprinzip. Diese Mittel sollen im Ergebnisplan 2023 als Einnahme unter dem Produktkonto 5110110.4141000 aufgenommen werden. Die Gewährung weiterer Fördermittel steht nach derzeitigem Stand noch nicht fest, ist aber nicht auszuschließen.
Beschlussvorschlag:1.Die Stadt Neustadt in Holstein stimmt der Aufnahme der kommunalen Wärme- und Kälteplanung bis zum 31.12.2022 mit Fertigstellung bis Ende 2024 zu. 2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stadtwerke Neustadt in Holstein mit der Erstellung der kommunale Wärme- und Kälteplanung zu betrauen. 3.Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € sind in den Ergebnisplan 2023 einzustellen. Die Zuweisungspauschale in Höhe von 37.000 € ist beim Land zu beantragen. Dem Planungs- Umwelt- und Bauausschuss ist halbjährlich über den Stand der Bearbeitung zu berichten. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:-Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz (EWKG) -Präsentation Wärmeplanung (nicht öffentliche Anlage)
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