Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2893/22  

 
 
Betreff: Aufnahme der kommunalen Wärme- und Kälteplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein
Bearbeiter/-in: Bünning, Niclas   
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
27.10.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
10.11.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Hintergrund

Gesetzliche Pflicht  Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG §7) vom 17.12.2021 verpflichtet Städte in Schleswig-Holstein mit der Funktion von Mittel-, Ober- und Unterzentren zur Erstellung eines Wärme- und Kälteplans. Bis Ende 2024 muss ein fertiger verbindlicher Plan an das zuständige Ministerium (MEKUN) übermittelt werden.

Hintergrund zu diesem Vorhaben ist es, als Stadt einen wichtigen Beitrag zu den bundesweiten Klimaschutzzielen durch Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65% und bis 2045 um 100% zu leisten.

Die kommunale Wärme- und Kälteplanung ist als ein Prozess zu verstehen und sieht vor, dass sämtliche Bereiche der Stadt stets nach Relevanz betrachtet werden, sodass bestimmte Bereiche der Kommune erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Planfestsetzung betrachtet werden können.

Der Zeitplan ist abhängig vom Zeitpunkt der Vergabe. Ein Beschluss zur Aufnahme der kommunalen Wärme- und Kälteplanung muss durch die jeweiligen Gemeindevertretungen bis 31.12.2022 gefasst werden.

heres zum rechtlichen Rahmen, sowie dem Vorgehensmodell und der Organisation entnehmen Sie bitte den beiden Anlagen.

 

Durchführung und Kooperation

Die kommunale rme- und lteplanung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Neustadt in Holstein (SWNH). Diese werden durch die Stadt Neustadt in Holstein damit betraut, diese Planung zu erstellen.

 

Inhalt

Die Planung umfasst die folgenden Schwerpunkte:

 

1) Bestandsanalyse des aktuellen Wärme- und Kälteenergieverbrauchs sowie die Bilanzierung der jeweiligen Treibhausgasemissionen, einschließlich Angaben zur Versorgungsinfrastruktur

2) Prognose des zukünftigen Wärmebedarfs unter Berücksichtigung der erwarteten energetischen Sanierung des gesamten privaten und öffentlichen Gebäudebestands

3) quantitativ und räumlich differenzierte Potentialanalyse r lokal verfügbare Wärme und lte aus Erneuerbaren Energien und Abwärme

4) Räumliches Konzept zur Zielerreichung einer treibhausgasneutralen rmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045

5) Maßnahmenprogramm zur Umsetzung dieses Konzepts, welches die einzelnen Maßnahmen und deren Umsetzung priorisiert, zeitlich einordnet und deren Zielerreichung durch ein Monitoring Konzept überwacht

 

Vorteile und Ziele

Der kommunale Wärme- und Kälteplan trägt zur Planungssicherheit und Daseinsvorsorge in der Kommune bei. Er ist gesetzlich verpflichtend. Angesichts der Entwicklungen durch den fortschreitenden Klimawandel, der Versorgungssicherheit und einer unvorhersehbaren Kostenentwicklung der Heizenergie, liegt eine zeitnahe Umsetzung dieses Plans im Interesse der Stadt Neustadt in Holstein.

Der kommunale Wärme- und Kälteplan entwirft ein technisch fundiertes und lokal angepasstes Szenario, welches einen Handlungsleitfaden für private und öffentliche Investitionsentscheidungen bietet und Schnittstellen zu weiteren Planungsprozessen in der Stadtentwicklung aufweist. Die Einbindung relevanter Akteure der Stadtgesellschaft in die Konzepterstellung ist eingeplant.

 

Finanzierung

Nach derzeitigen Schätzungen werden für den kommunalen Kälte- und Wärmeplan ca. 200.000 € benötigt. Die Mittel sollen im Ergebnisplan 2023 in das Produktkonto 5110110.5274200 eingestellt werden. Das Land Schleswig-Holstein gehrt dafür eine Zuweisungspauschale von etwa 37.000 € nach dem Konnexitätsprinzip. Diese Mittel sollen im Ergebnisplan 2023 als Einnahme unter dem Produktkonto 5110110.4141000 aufgenommen werden. Die Gewährung weiterer Fördermittel steht nach derzeitigem Stand noch nicht fest, ist aber nicht auszuschließen.

 

 


Beschlussvorschlag:

1.Die Stadt Neustadt in Holstein stimmt der Aufnahme der kommunalen Wärme- und

   lteplanung bis zum 31.12.2022 mit Fertigstellung bis Ende 2024 zu.

2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stadtwerke Neustadt in Holstein mit der Erstellung der  

   kommunalerme- und Kälteplanung zu betrauen.

3.Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € sind in den

   Ergebnisplan 2023 einzustellen. Die Zuweisungspauschale in Höhe von 37.000 € ist

   beim Land zu beantragen. Dem Planungs- Umwelt- und Bauausschuss ist halbjährlich

   über den Stand der Bearbeitung zu berichten.  


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: X

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

200.000 €  Produktkonto 5110110.5274200

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein: X

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Die Mittel sind im Ergebnishaushalt 2023 einzustellen. Das Land gewährt der Gemeinde eine Zuweisungspauschale von ca. 37.000 €.

 


Anlage/n:

-Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz (EWKG)

-Präsentation Wärmeplanung (nicht öffentliche Anlage)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz (EWKG) (50 KB)