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Auszug - Aufnahme der kommunalen Wärme- und Kälteplanung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:50 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2893/22 Aufnahme der kommunalen Wärme- und Kälteplanung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein
Bearbeiter/-in: Bünning, Niclas   

Bericht:

Herr Heckel führt in das Thema ein und berichtet, dass die kommunale Wärme- und Kälteplanung bis Ende 2024 abgeschlossen werden müsse. Die Kosten für eine solche Planung werden mit 200.000 € beziffert, wobei ein Zuschuss in Höhe von 37.000 € vom Land gewährt werde.

Herr Bünning referiert anhand einer Präsentation über die kommunale Wärme- und Kälteplanung. Sie sei gesetzlich gefordert. Die Zuwendungspauschale in Höhe von 37.000 € ist beim Land zu beantragen. Bis Ende 2024 muss ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Wärme- und Kälteplanung vorliegen. Anschließend ist eine Umsetzungsphase für entsprechende Maßnahmen bis 2045 vorgesehen. Der Maßnahmenkatalog soll alle 5 Jahre mit einem Monitoring überprüft werden. Ein Steuerungskreis für das Projekt Wärmeplanung wird mit dem Bürgermeister, Vertretern der Stadtwerke und des Bauamts gebildet. Bei den genannten Kosten handelt es sich derzeit noch um eine Schätzung. Eine ganzheitliche Betrachtung der Wärmeerzeugung und der Wärmeverwendung sei eine wichtige Aufgabe für Stadtwerke und Bauamt.

 

Diskussion:

Herr Heckel erkundigt sich nach der Begrifflichkeit und der Bedeutung des Wortes Kälteplanung.

Herr Bünning antwortet, dass der Begriff Kälteplanung wenig relevant sei. Hier wäre beispielsweise der Stromverbrauch für den Betrieb von Kühlhäusern von Bedeutung.

Herr Albers möchte wissen, ob die genannten Kosten für die kommunale Wärmeplanung als eher hoch oder niedrig anzusehen seien.

Herr Bünning antwortet, dass die genannte Summe als erstmal ausreichend anzusehen sei. Es handele sich dabei um eine Schätzung.

Herr Heckel fragt nach, warum die Stadtwerke an der kommunalen Wärmeplanung beteiligt werden.

Frau Weise antwortet, dass bisher objektbezogene oder baugebietsbezogene Einzelfallplanungen der Standard waren. Die kommunale Wärmeplanung solle aber das gesamte Stadtgebiet abbilden und Versorgungsvorschläge möglichst mit regenerativen Energieformen vorschlagen. Da die Stadtwerke die Wärmeversorgung in der Stadt technisch gewährleisten müssen, ist deren Beteiligung erforderlich und sinnvoll.

Herr Dr. Böckenhauer sieht die Kosten für eine Potenzialanalyse der möglichen regenerativen Energien als gut angelegt und bittet darum die Aufstellung des Wärmeplans möglichst einstimmig zu beschließen.

Herr Albers befürchtet, dass die Wärmeplanung in der Schublade verschwinden könnte und damit inhaltlich verpufft.

Herr Greve vertritt die Auffassung, dass sich die technischen Möglichkeiten zur Energieversorgung schnell wandeln können. Zudem empfindet er die Finanzierung der Planung als eigenartige Anwendung des Konnexitätsprinzips. Andere Maßnahmen zum Klimaschutz dürften wegen der Wärmeplanung nicht zu kurz kommen.

Herr Spieckermann erläutert, dass es zu begrüßen sei, dass die Stadtwerke Neustadt in Holstein die Wärmeplanung begleiten.

Herr Bünning ergänzt, dass Neustadt in Holstein in Bezug auf die Wärmeplanung bereits weiter vorangekommen und besser aufgestellt sei als andere Kommunen im Land.

 


Beschluss:

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

1.Die Stadt Neustadt in Holstein stimmt der Aufnahme der kommunalen Wärme- und

   lteplanung bis zum 31.12.2022 mit Fertigstellung bis Ende 2024 zu.

2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stadtwerke Neustadt in Holstein mit der Erstellung der 

   kommunalerme- und Kälteplanung zu betrauen.

3.Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € sind in den

   Ergebnisplan 2023 einzustellen. Die Zuweisungspauschale in Höhe von 37.000 € ist

   beim Land zu beantragen. Dem Planungs- Umwelt- und Bauausschuss ist halbjährlich

   über den Stand der Bearbeitung zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0