Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bericht: Herr Heckel führt in das Thema ein und berichtet, dass die kommunale Wärme- und Kälteplanung bis Ende 2024 abgeschlossen werden müsse. Die Kosten für eine solche Planung werden mit 200.000 € beziffert, wobei ein Zuschuss in Höhe von 37.000 € vom Land gewährt werde. Herr Bünning referiert anhand einer Präsentation über die kommunale Wärme- und Kälteplanung. Sie sei gesetzlich gefordert. Die Zuwendungspauschale in Höhe von 37.000 € ist beim Land zu beantragen. Bis Ende 2024 muss ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Wärme- und Kälteplanung vorliegen. Anschließend ist eine Umsetzungsphase für entsprechende Maßnahmen bis 2045 vorgesehen. Der Maßnahmenkatalog soll alle 5 Jahre mit einem Monitoring überprüft werden. Ein Steuerungskreis für das Projekt Wärmeplanung wird mit dem Bürgermeister, Vertretern der Stadtwerke und des Bauamts gebildet. Bei den genannten Kosten handelt es sich derzeit noch um eine Schätzung. Eine ganzheitliche Betrachtung der Wärmeerzeugung und der Wärmeverwendung sei eine wichtige Aufgabe für Stadtwerke und Bauamt.
Diskussion: Herr Heckel erkundigt sich nach der Begrifflichkeit und der Bedeutung des Wortes Kälteplanung. Herr Bünning antwortet, dass der Begriff Kälteplanung wenig relevant sei. Hier wäre beispielsweise der Stromverbrauch für den Betrieb von Kühlhäusern von Bedeutung. Herr Albers möchte wissen, ob die genannten Kosten für die kommunale Wärmeplanung als eher hoch oder niedrig anzusehen seien. Herr Bünning antwortet, dass die genannte Summe als erstmal ausreichend anzusehen sei. Es handele sich dabei um eine Schätzung. Herr Heckel fragt nach, warum die Stadtwerke an der kommunalen Wärmeplanung beteiligt werden. Frau Weise antwortet, dass bisher objektbezogene oder baugebietsbezogene Einzelfallplanungen der Standard waren. Die kommunale Wärmeplanung solle aber das gesamte Stadtgebiet abbilden und Versorgungsvorschläge möglichst mit regenerativen Energieformen vorschlagen. Da die Stadtwerke die Wärmeversorgung in der Stadt technisch gewährleisten müssen, ist deren Beteiligung erforderlich und sinnvoll. Herr Dr. Böckenhauer sieht die Kosten für eine Potenzialanalyse der möglichen regenerativen Energien als gut angelegt und bittet darum die Aufstellung des Wärmeplans möglichst einstimmig zu beschließen. Herr Albers befürchtet, dass die Wärmeplanung in der Schublade verschwinden könnte und damit inhaltlich verpufft. Herr Greve vertritt die Auffassung, dass sich die technischen Möglichkeiten zur Energieversorgung schnell wandeln können. Zudem empfindet er die Finanzierung der Planung als eigenartige Anwendung des Konnexitätsprinzips. Andere Maßnahmen zum Klimaschutz dürften wegen der Wärmeplanung nicht zu kurz kommen. Herr Spieckermann erläutert, dass es zu begrüßen sei, dass die Stadtwerke Neustadt in Holstein die Wärmeplanung begleiten. Herr Bünning ergänzt, dass Neustadt in Holstein in Bezug auf die Wärmeplanung bereits weiter vorangekommen und besser aufgestellt sei als andere Kommunen im Land.
Beschluss: Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: 1.Die Stadt Neustadt in Holstein stimmt der Aufnahme der kommunalen Wärme- und Kälteplanung bis zum 31.12.2022 mit Fertigstellung bis Ende 2024 zu. 2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stadtwerke Neustadt in Holstein mit der Erstellung der kommunale Wärme- und Kälteplanung zu betrauen. 3.Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € sind in den Ergebnisplan 2023 einzustellen. Die Zuweisungspauschale in Höhe von 37.000 € ist beim Land zu beantragen. Dem Planungs- Umwelt- und Bauausschuss ist halbjährlich über den Stand der Bearbeitung zu berichten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |