Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Entwicklung der Fläche "Deepensoll"  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:39 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2845/22 Entwicklung der Fläche "Deepensoll"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad   

Bericht:

Herr Rieger erläutert, dass die Fläche bisher als landwirtschaftliche Fläche im F-Plan gekennzeichnet ist. Die Stadt Neustadt in Holstein ist Miteigentümer der Fläche und es ginge mit dieser Beschlussvorlage darum zu beschließen, ob und wie diese Fläche entwickelt werden soll. Vorliegende Prognosen gehen davon aus, dass der Bedarf an Wohnraum in Neustadt in Holstein mehr als gedeckt ist. Mit der Realisierung dieses Gebietes werde die Prognose insgesamt um 100% übertroffen.

Die Kosten der Erschließung eines solchen Gebiets werde zwar auf die Käufer umgelegt, aber die Kosten für Unterhalt und die Infrastruktur müssen von der Stadt Neustadt in Holstein viele Jahrzehnte lang getragen werden.

Das Gebiet ist eine der letzten verfügbaren Wohnbauflächen und somit eine knappe Ressource.

Die Vorstellungen gehen dahin, nicht ausschließlich Wohnbau sondern auch touristische und gewerbliche Entwicklungen, in Form von nicht störendem Gewerbe, zu ermöglichen.

Die Verwaltung plädiere für einen städtebaulichen Wettbewerb, da dieser gute Ergebnisse bringe. Weiterhin stelle sich die Frage, ob die alten Wohnkonzepte (EFH, DHH) noch brauchbar sind.

 

Diskussion:

Herr Weber möchte wissen, was man sich unter Miteigentümer vorstellen müsse.

Frau Weise antwortet, dass es dabei um eine ideelle, nicht parzellenscharfe Teilung der Fläche handelt. Eine konkrete Aufteilung der Fläche erfolge erst, wenn ein städtebaulicher Entwurf vorliegt.

Herr Schmidt führt aus, dass nach der Fraktionsvorsitzenden-Runde eine fraktionsinterne Beratung stattgefunden habe. Seine Fraktion möchte die Fläche als Wohnbaufläche entwickeln. Ein Wettbewerb sei zu teuer und deshalb sei ein B-Plan vorzuziehen.

Herr Dr. Böckenhauer lobt das Papier der Verwaltung. Es sei ein Fehler ein Überangebot an Wohnraum zu schaffen. Es sei richtig sich Zeit zu lassen, in Ruhe zu prüfen, einen Stadtplaner zu beauftragen und einen Workshop mit anschließendem städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen.

Herr Rieger ergänzt, dass der städtebauliche Wettbewerb ein sehr gut geeignetes Planungsinstrument sei, verbunden mit geringen Kosten für einen großen Nutzen. Außerdem könnten die Kosten aufgeteilt werden.

Frau Giszas wirft die Frage auf, warum ein Miteigentümer zahlen solle, wenn er das Planungsinstrument nicht gut findee.

Frau Weise erläutert, dass die Stadt Neustadt in Holstein in diesem Fall zwei Rollen einnehme. Einerseits sei sie Miteigentümerin und habe andererseits die Planungshoheit. In der zweiten Rolle könne die Stadt Neustadt in Holstein die Planungsinstrumente festlegen und die Eigentümer müssen das mittragen. Ohne die Zustimmung der Stadt könne es auch keinen B-Plan geben.

Herr Reichert ist für die Durchführung eines Workshops möchte aber kein nicht störendes Gewerbe in diesem Gebiet haben. Bisher seien immer alle Baugebiete schnell vollgelaufen, er sehe keine Gefahr für Leerstand.

Herr Rieger entgegnet, dass die Verwaltung sich an Fakten gehalten habe. Die vorliegenden Prognosen sagen eine Stagnation des Wohnungsmarkts voraus. Auf ein Bauchgefühl zu hören, sei nicht seriös.

Herr Weber bedankt sich bei der Verwaltung und betont die Planungshoheit der Stadt Neustadt in Holstein. Man müsse die ganze Stadt im Blick haben.

Herr Schmidt plädiert für Zukunftsentwicklungen und Ideen und einen gemeinsamen Workshop. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sei aus seiner Sicht zu modifizieren.

Herr Weber appelliert daran zu denken, dass die Stadt Neustadt in Holstein den Schlüssel in der Hand habe Neustädter Bürgerinnen und Bürger mit bedarfsgerechtem Wohnraum zu bedienen.

Herr Heckel lässt zunächst über den Verwaltungsvorschlag abstimmen.

 


Beschluss:

 

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen städtebaulichen Wettbewerb für die Entwicklungsfläche „Deepensoll in Pelzerhaken vorzubereiten. Die übergeordnete Zielstellung lautet: „Planung eines naturnahen gemischten Stadtquartiers mit den Nutzungen Wohnen, Tourismus und nicht störendem Gewerbe unter Beachtung einer optimalen Reduzierung der Flächenversiegelung und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Die Landesplanungsbehörde ist frühzeitig in die Planungsabsichten zu involvieren.

2. In Vorbereitung auf den Wettbewerb wird der Bürgermeister beauftragt, einen Workshop mit der Selbstverwaltung, einer Vertretung des Ortsbeirates Pelzerhaken und der zweiten Flächenanteilseigentümerin durchzuführen, um die wesentlichen Leitbilder und Ziele für die Quartiersentwicklung festzulegen.

3. Der Entwurf der Wettbewerbsauslobung ist dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

4. Die Mittel für den städtebaulichen Wettbewerb sind in den Haushaltsentwurf für 2023 einzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 0

 

Damit ist der Verwaltungsvorschlag abgelehnt.

Herr Heckel lässt über folgenden Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion abstimmen.

 

Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion:

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen B-Plan für die Entwicklungsfläche „Deepensoll“ in Pelzerhaken aufzustellen. Die übergeordnete Zielstellung lautet: „Planung eines naturnahen gemischten Stadtquartiers mit den Nutzungen Wohnen, Tourismus und nicht störendem Gewerbe unter Beachtung einer optimalen Reduzierung der Flächenversiegelung und dem Einsatz erneuerbarer Energien.“

2. In Vorbereitung auf die B-Plan-Aufstellung soll ein Workshop mit Selbstverwaltung (PUBA), Ortsbeirat Pelzerhaken und zwei Eigentümern sowie der Verwaltung durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden im PUBA berichtet. Die Entscheidung ob ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt werden soll, erfolgt danach.

3. Die Mittel sind in den Haushalt 2023 einzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 3  Enthaltungen: 1