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Auszug - Konzept zur gendergerechten Ansprache; Antrag der CDU-Fraktion vom 03.06.2022  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Mi, 15.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:39 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2832/22 Konzept zur gendergerechten Ansprache; Antrag der CDU-Fraktion vom 03.06.2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Fraktionsantrag
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Beteiligt:Gleichstellungsbeauftragte
Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas   

Herr Holtfester erteilt unter Bezugnahme auf TOP 2 dem CDU-Ortsverbandsvorsitzenden Herrn Höppner das Wort.

 

Herr Höppner verweist auf den eingereichten Antrag und bezieht sich direkt auf die Stellungnahme der Verwaltung, der er teilweise Recht geben müsse. Die aufgeführte EU-Richtlinie 2016/2102 sei jedoch entgegen der Darstellung der Verwaltung seit dem 10.06.2018 zu einem Bundesgesetz geworden, so dass der Bürgermeister nun in der Pflicht wäre, dieses Gesetz umzusetzen. Auch wenn die Verwaltung keine Notwendigkeit eines politischen Antrages erkenne, ergebe sich durchaus das Recht, einen entsprechenden Antrag zu stellen, wenn die Verwaltung einen Genderstern benutze.

 

Gleichstellungsbeauftragte Frau von Levetzow stellt zunächst richtig, dass für öffentliche Stellen des Landes Schleswig-Holsteins und schleswig-holsteinische Kommunen die Barrierefreiheit im Netz über die betreffenden Landesgesetze und länderspezifische Verordnungen bindend und eben gemäß der EU-Richtlinie 2102 geregelt sei. Dem gesetzlichen Auftrag zur Gleichstellung sei Genüge getan, sofern Frauen und Männer gleichermaßen genannt würden (Erlass des Innenministers von Schleswig-Holstein 1990). Allerdings berühre der Antrag in seiner Intention insbesondere die Sensibilisierung für und wertschätzende Wahrnehmung von Genderdiversität. Dabei wäre anzuerkennen, dass in diesem Kontext Sprache und der Umgang mit eben dieser im - aktuell recht schnellem - Wandel sei. Für den Konflikt, der in der Gesellschaft beim Spagat zwischen Barrierefreiheit und gendersensibler Sprache empfunden werde, gäbe es noch keine abschließenden rechtlichen Regelungen. Somit könne dieser Konflikt also auch weder durch die Gleichstellungsbeauftragte noch eine dienstliche Anweisung gelöst werden. Gleichzeitig wolle sie gerne unterstützen, um beispielsweise mit tatsächlich helfenden Leitfäden zur weiteren Sensibilisierung der Verwaltung beizutragen. Der gesellschaftspolitische Diskurs sei indes an anderer Stelle, aber nicht im Hauptausschuss zu führen.

 

Herr Kahl pflichtet der Gleichstellungsbeauftragten bei. Er werde dem Vorschlag der CDU-Fraktion nicht zustimmen, zumal erkennbar sei, dass die Verwaltung das Thema begleite.

 

rgermeister Spieckermann betont, dass er in den Themenfeldern, auf die sich der Antrag beziehe, keine Aufgabe der Selbstverwaltung erkennen könne. Keine Stadtverwaltung Ostholsteins habe entsprechende interne Regelungen zu dieser Angelegenheit, die sich gesamtgesellschaftlich entwickele und noch weiter entwickeln müsse.

 

Herr Dr. Böckenhauer erläutert, dass auch er den Sachverhalt als selbverwaltungsfrei sehe. Abgesehen davon sei verwaltungsseitig alles das angekündigt, was der Antrag intendiere, so dass die CDU-Fraktion den Antrag gerne zurücknehmen könne. Sollte hingegen über den Antrag abgestimmt werden, würden die Mitglieder der Fraktion B90/GRÜNE nicht zustimmen.

 

Im Einvernehmen aller drei Auschussmitglieder der CDU-Fraktion zieht Herr Hoff den Antrag zurück.