Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:siehe Anlage
Stellungnahme der Verwaltung: Für Bund, Länder und die öffentliche Verwaltung besteht aufgrund Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG, der auch die sprachliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Inhalt hat, eine Pflicht zur Verwendung einer geschlechtergerechten und diskriminierungsfreien Sprache. Dieser Pflicht steht allerdings die Richtlinie 2016/2102 vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen entgegen. Diese EU-Richtlinie begründet eine öffentliche Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit. Deshalb stehen beispielsweise die Verwendung von Gendersternchen und Genderdoppelpunkten in der Kritik. In solchen Fällen muss tatsächlich eine Abwägung getroffen werden.
§ 27 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Zuständigkeiten der Selbstverwaltung, insbesondere der Gemeindevertretung. Die Regelung ist missverständlich, weil sie den Eindruck erweckt, dass die Gemeindevertretung Einfluss auf die Vollzugstätigkeit der Verwaltung nehmen kann. Das ist jedoch wegen der eindeutigen Zuständigkeit des Bürgermeisters für die Leitung der Verwaltung nicht der Fall. Dies wird bestätigt durch den gesetzlichen Vorbehalt, dass die Kompetenzen der Gemeindevertretung nur insoweit bestehen, als das Gesetz keine anderen Zuständigkeiten vorsieht. Dies ist hinsichtlich der Verwaltungsleitung in §§ 55 Abs. 1 und 65 Abs. 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein geschehen, die diese Aufgabe allein dem Bürgermeister zuordnen.
Aus Verwaltungssicht ergibt sich insgesamt keine Notwendigkeit eines politischen Antrages für die Umsetzung einer rechtlichen Verpflichtung. Der Bürgermeister wird im Rahmen seiner Zuständigkeit die Gleichstellungsbeauftragte bitten, eine Regelung, einen Leitfaden oder eine dienstliche Anweisung zu entwickeln.
Einige Beispiele der Umsetzung der geschlechtergerechten Sprache können dem Link https://www.gleichstellung-sh.de/geschlechtergerechteSprache.html entnommen werden.
Beschlussvorschlag:gem. Antrag der CDU-Fraktion: Der Bürgermeister wird gebeten, ein Konzept zur gendergerechten Ansprache unserer Bürgerinnen und Bürger zu erstellen. Die dort formulierte Ansprache soll auch barrierefrei zugänglich sein, insbesondere auch für seh- und lesebehinderte Menschen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- CDU-Antrag Konzept gendergerechte / barrierefreie Sprache
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