Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Herr Dr. Jahn informiert den Ausschuss und bittet um Kenntnisnahme der Dienstanweisung Spenden und Sponsoring. Er führt aus, dass die Dienstanweisung sich an ein Muster des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) anlehne. Die Kenntnisnahme sei ihm wichtig, da die Dienstanweisung besonders der Werkleitung Pflichten, u.a. zur Transparenz, auferlege. Auf Nachfrage nennt Herr Dr. Jahn einige Aktivitäten im Bereich Spenden und Sponsoring: Neustadt-Cup, Max-Oertz Regatta, Theater der Stadt Neustadt und das europäische Folklore Festival. Herr Neubauer fragt nach dem festgelegten Prozentsatz, wie er in Absatz 5.1 der Dienstanweisung Spenden und Sponsoring genannt wird. Herr Jahn benennt eine Summe von 30 TEUR, welche für finanzielle Zuwendungen festgesetzt wurde. Er informiert darüber, dass sachliche Zuwendungen hinzukommen und als solche nicht in der Summe berücksichtigt werden. Herr von Hörsten fragt nach, warum in Absatz 5.2 der Dienstanweisung die Förderung von Profisportlern ausgeschlossen sei. Herr Dr. Jahn betont, dass es sich hier um das Selbstverständnis der Stadtwerke Neustadt in Holstein handle und die Förderung des Breitensports im Vordergrund stehe. Er betont allerdings, dass die Förderung eines Spitzensportlers aus Neustadt gleichwohl denkbar sei. Als Beispiel nennt er Kerstin Bruhn, die durch die Stadtwerke Neumünster gefördert wird und nach der das Schwimmbad in Eutin benannte wurde, was er absolut befürworte.
Beschluss: Die Dienstanweisung Spenden und Sponsoring der Stadtwerke Neustadt in Holstein wird zur Kenntnis genommen.
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