Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2817/22  

 
 
Betreff: Dienstanweisung Spenden und Sponsoring
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Nöhrenberg, Julia
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Zur Kenntnis
13.06.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses zur Kenntnis genommen   

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Sachverhalt:

Als lokal verwurzeltes Wirtschaftsunternehmen übernehmen die Stadtwerke Neustadt in Holstein bewusst Verantwortung für die Menschen in der Stadt und in der Region. Neben der wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung soll auch das soziale und kulturelle Miteinander aktiv gefördert werden. Private und gemeinnützige Initiativen sowie kommunale Aufgaben werden durch Sponsoring und Spenden unterstützt. Das Sponsoring von Sport- und Kulturveranstaltungen hat sich als wirksames und gesellschaftlich akzeptiertes Marketinginstrument längst etabliert.

Aus Sicht der Veranstalter sorgt Sponsoring für wichtige Einnahmen, die eine Durchführung von Veranstaltungen häufig erst ermöglichen. Die Stadtwerke wiederum können das positive und emotional besetzte Image solcher Veranstaltungen für die Darstellung des eigenen Unternehmens gewinnbringend nutzen. Dabei kommt Sponsoring nicht nur im Umfeld von Profisport-Veranstaltungen Bedeutung zu, sondern stellt vor allem für Veranstaltungen des Amateur- und Breitensports sowie von Events abseits des kulturellen Mainstreams eine unverzichtbare Einnahmequelle dar. Insofern leistet Sponsoring auch einen wichtigen Beitrag zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Spenden- und Sponsoringmaßnahmen sind dabei einer stetigen Entwicklung unterworfen. Um rechtskonform zu handeln, haben die Stadtwerke Neustadt in Holstein sich eine Dienstanweisung für Spenden- und Sponsoringmaßnahmen erstellt. Aus der Stellung eines Unternehmens in kommunaler Trägerschaft ergibt sich u.a. die Pflicht, entsprechende finanzielle Unterstützungen nach transparenten und verständlichen Regelungen durchzuführen. Der Stadtwerkeausschuss wird nach der Dienstanweisung im Rahmen der Berichterstattung zur Lage des Unternehmens über die Abwicklung des Budgets für Sponsoring und Spenden informiert. Einzelne Sponsoring- und Spendenleistungen, die einen Wert von 5.000,00 Euro übersteigen, werden offengelegt.

Die Dienstanweisung basiert auf einer Empfehlung bzw. einem Muster des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) und wird von einer Vielzahl von kommunalen Unternehmen genutzt.

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Beschlussvorschlag:

Die Dienstanweisung Spenden und Sponsoring der Stadtwerke Neustadt in Holstein wird zur Kenntnis genommen. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Dienstanweisung Spenden und Sponsoring vom 31.03.2022

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5 - Anlage 03.20 DA Spenden und Sponsoring (280 KB)