Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Einführung eines Leitfadens für nachhaltige Veranstaltungen  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Tourismusausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Tourismusausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 31.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:27 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/2783/22-1 Einführung eines Leitfadens für nachhaltige Veranstaltungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/2783/22
Federführend:5 Tourismus-Service Bearbeiter/-in: Koop, Lina

Frau Koop führt aus, dass der vorliegende Leitfaden in Zusammenarbeit mit dem Stadtmarketing und der Veranstaltungsabteilung der TALB entwickelt worden sei. Außerdem sei mit Akteuren vor Ort gesprochen worden.

Sie weist darauf hin, dass es sich um ein Pilotprojekt handele und der Leitfaden lediglich als Empfehlung zu betrachten sei.

Herr Lindner merkt an, dass die Umsetzung aus seiner Sicht für kleinere Vereine schwer umzusetzen sei.

Frau Koop antwortet, dass sie jederzeit bei der Umsetzung des Leitfadens behilflich sei. Die Mindestkriterien seien auch für kleinere Vereine umsetzbar, hierbei sei bei der Ausarbeitung geachtet worden. Es handele sich auch nicht um eine Verpflichtung, sondern um eine Empfehlung.

Herr Gerthenrich führt aus, dass er den Leitfaden grundsätzlich gut finde, mit den Mindestanforderungen allerdings „Bauchschmerzen“ habe. Aus seiner Sicht könne zum Thema Verpflegung nicht vorgeschrieben werden, was zu essen angeboten werde.

Auch das Thema Ausgewogenheit der Geschlechter sehe er problematisch. Eine Band bestehe durchaus häufiger aus z.B. 4 Männern und 1 Frau. Ebenso könne man Veranstaltern nicht vorschreiben, ob er Frauen oder Männer einstelle.

Die FDP könne deshalb der Vorlage nicht zustimmen.

Frau Koop antwortet, es gehe nur darum, dass z.B. nicht immer nur Wurst angeboten werde, Großstädter seien ein vielfältigeres Angebot gewohnt. Die Anforderung diene lediglich der Sensibilisierung, dass man auch etwas Anderes anbieten könne. Zudem gehe es um die vegetarische Erweiterung des gängigen Essensangebots und nicht um eine Umstellung auf ausschließlich vegan/vegetarische Kost. Bezüglich der Geschlechtergerechtigkeit werde der Gedanke verfolgt, dass bei Buchung mehrerer Bands und DarstellerInnen versucht werde, eine Ausgewogenheit der Geschlechter herzustellen. Dies bedeute nicht, dass die Qualität der Acts darunter zu leiden hat. Sollte es keine Auswahlmöglichkeit geben, könne auch nur ein Geschlecht gebucht werden. Auch hier gehe es lediglich um die Sensibilisierung für das Thema, um einem bisherigen und meist unreflektierten „weiter so“ entgegen zu wirken.

Herr Gerthenrich entgegnet, wenn der Bedarf an vegetarischen Alternativen bestehe, finde sich auch jemand, der es anbietet.

Frau Koop macht noch einmal deutlich, dass es sich nur um einen Anstoß handele. Es sei eine Idee, die man ausprobieren könne.

Herr Gerthenrich fragt, wenn eine Verwaltung einen Leitfaden herausgebe, ab wann sei es dann verpflichtend.

Herr Cremer bekräftigt, dass im Vorwort deutlich werde, dass es sich um Anregungen und Ideensammlungen handele. Es sei als eine Bereicherung des Angebots zu sehen.

Frau Koop legt dar, dass man die Mindestanforderungen nur erfüllen müsse, wenn der Anspruch bestehe, als nachhaltige Veranstaltung vermarktet zu werden. So werden Veranstaltungen, die die Mindestkriterien erfüllen über den Veranstaltungskalender der TALB als „nachhaltig“ gekennzeichnet, womit sie sich einen Image-Vorteil erarbeitenrden. Im Vordergrund stehe jedoch die Sensibilisierung für das Thema und das Aufzeigen von Alternativen, womit neue Denkanstöße gegeben werden sollen.

Herr Bürgermeister Spieckermann stellt klar, dass sich der vorliegende Leitfaden an dem Leitfaden des Umweltbundesamtes orientiere. Dieser bestehe aus 110 Seiten und wurde auf unsere Bedürfnisse heruntergebrochen und sehr gut aufbereitet.

Herr Hoff stellt fest, dass es schwierig sei gute Veranstaltungen zu bekommen. Die Vorgaben schrecken insbesondere kleine Vereine ab.

Frau Heß weist darauf hin, dass die Veranstalter lediglich an die Vorgaben gebunden sind, die in der Genehmigung der Veranstaltung vom Ordnungsamt genannt werden.

Im Übrigen sei es auch für kleinere Vereine durchaus machbar neben Kondensmilch auch Hafermilch zu Kaffee und Kuchen anzubieten.

Frau Koop betont, dass sie sehr gerne, wie auch im Vorwort des Leitfadens verschriftlicht, für die Veranstaltenden als Ansprechpartnerin beratend zur Verfügung stehe und im Gespräch gerne individuelle Lösungen erarbeite. Die im Leitfaden angeführten Maßnahmen seien grundsätzlich als Idee und Anregung zur verstehen und sollen eine Hilfestellung für die Planung nachhaltigerer Veranstaltungen darstellen.

Frau Koop ruft in Erinnerung, dass die Entscheidung der Teilnahme an dem Projekt „Global Nachhaltige Kommune“ politisch einstimmig befürwortet und getragen wurde und im März 2021 die Musterresolution der Agenda 2030 unterzeichnet wurde. Damit wurde der Wille, sich als Stadt ganzheitlich der Nachhaltigkeit zu widmen, deutlich und zeitgleich der Grundstein zur Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie gelegt. Auch wenn die Strategie bislang verwaltungsintern erarbeitet wurde, könne es nicht das langfristige Ziel sein, das Thema der Nachhaltigkeit nur innerhalb der vier Wände des Rathauses zu denken. Um die Vision einer nachhaltigen Stadtentwicklung auch proaktiv nach außen zu tragen gehöre es dazu, auch sichtbare Maßnahmen zu treffen und mit neuen Ideen und Projekten in die Öffentlichkeit zu treten, wie etwa in diesem Fall mit einem Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen.

Frau Körting unterstützt den Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen. Auch sie weist noch einmal darauf hin, dass es kein großer Aufwand sei, neben z.B. Kondensmilch ein anderes Produkt anzubieten.

Herr Hoff teilt die Meinung von Frau Körting; ist aber weiterhin der Meinung, dass man es nicht vorschreiben solle.

Herr Cremer merkt an, dass es eine Phase der Transformation sei. Man müsse Brücken bauen, für die Veranstalter, die nicht mitgehen können.

Frau Zimmler bekräftigt, dass man anfangen müsse.

Herr Rosinski führt aus, dass mit verschiedenen Veranstaltern gesprochen worden sei. Bei vielen sei ein Selbstverständnis vorhanden mit den Empfehlungen umzugehen. Die Hürden seien niedrigschwellig. Einige Veranstalter seien es bereits gewohnt und können den Leitfaden ohne Probleme realisieren.

Herr Laß trägt vor, dass dies vielleicht für Profi-Veranstalter zutreffend sei. Für Vereine und Verbände sei die Umsetzung der Auflagen schwierig.

Frau Koop führt als Beispiel den Aktionstag „hafenheimat-Shoppen“ vom 21. Mai an, der von Frau Brunhöber vom Stadtmarketing organisiert wurde. Hier wurde der Leitfaden erstmalig als Planungsgrundlage der Veranstaltung verwendet und auf Umsetzbarkeit getestet. An diesem Tag hätten viele Ehrenamtliche und Vereine, wie etwa der Verein Beistand am Lebensende mitgewirkt. Um hier die Umsetzung der nachhaltigen Kriterien zu ermöglichen, habe sich Frau Brunhöber als Veranstaltungskoordinatorin dafür eingesetzt, dass für alle grüner Strom zur Verfügung stand und Mehrweggeschirr vorhanden war. Sie hat dazu angeregt, ein nachhaltiges Angebot vorzuhalten. Dies habe in der Umsetzung einwandfrei geklappt und wurde von allen Teilnehmenden mitgetragen und sogar befürwortet - insbesondere von den Vereinen.

Herr Werner vom Gewerbeverein trägt vor, dass er den Leitfaden grundsätzlich gut finde. Die Menschen den Leitfaden jedoch als Verpflichtung empfinden. Insbesondere bei der Geschlechtergerechtigkeit sehe er eine Gefahr.

Frau Koop erläutert zum wiederholten Male, dass es sich bei dem Leitfaden lediglich um eine Empfehlung, eine Sensibilisierungsmaßnahme, handle und hier keine verpflichtende Beachtung oder Umsetzung vorgeschrieben werde.

Herr Gerthenrich schlägt vor, die Vorgehensweise für ein Jahr zu testen und auszuwerten.

Herr Cremer stellt fest, dass es wohl keine Mehrheit für den Beschlussvorschlag geben werde.

Herr Bürgermeister Spieckermann schlägt vor, die Formulierung des Beschlussvorschlages wie folgt anzupassen: Im Dezember 2023 wird ein Zwischenbericht vorgelegt.

Herr Cremer lässt über folgenden geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:

Der Bürgermeister wird gebeten den erstellten Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen für die Stadt Neustadt in Holstein einzuführen. Im Dezember 2023 wird ein Zwischenbericht geliefert.

 

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Beschluss:

Der Bürgermeister wird gebeten den erstellten Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen für die Stadt Neustadt in Holstein einzuführen. Im Dezember 2023 wird ein Zwischenbericht geliefert.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig