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Auszug - Sachstand Küstengymnasium Neustadt in Holstein hier: Kostenentwicklung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 20.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:28 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2794/22 Sachstand Küstengymnasium Neustadt in Holstein
hier: Kostenentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
Bearbeiter/-in: Weise, Antje   

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Burghardt (Fa. ppp), Hildemann (Ing.-Büro PBA) und Knüppel (Ing.-Büro Pahl und Jacobsen).

 

Frau Weise führt einleitend zum Sachverhalt gemäß Vorlageninhalt aus.

 

Herr Burghardt erläutert ausführlich die der Vorlage als Anlage zu entnehmende Baupreisentwicklung nach Baukosteninformationszentrum, nach der prognostizierte Anpassungen innerhalb der Indexe der Kostenkontrollblätter vorgenommen wurden. Es werden anhand dieser ebenfalls der Vorlage anliegenden Kontrolltabellen die Annahmen der Preissteigerungen als Mischung aus Rück- und abgeleitetem Ausblick für den zweiten Bauabschnitt dargestellt, wonach als Gesamtergebnis der gegenwärtigen Hochrechnungen von nicht im Haushalt berücksichtigten Mehrkosten in Höhe von rund 5 Mio. € über die gesamte Laufzeit der Maßnahme auszugehen sei.

 

Fragen des Gremiums zum aktuellen Stand der Submissionen, zu noch realisierbaren Einsparungsmöglichkeiten und zu den ungleichmäßigen Preissteigerungsraten innerhalb der Gewerke werden durch die Ingenieure und Verwaltung beantwortet.

 

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss nimmt den aktuellen Kostenstand und die für das Bauvorhaben Küstengymnasium insgesamt durch die Folgen der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges prognostizierten Kostenerhöhungen gem. Anlage zur Beschlussvorlage zur Kenntnis.

Ein Teil davon wird bereits als höhere Verpflichtungsermächtigung im HH 2022 benötigt, um die Gewerke des 2.BA vollständig ausschreiben zu können.

Diese VE wird noch genauer errechnet und wird Bestandteil der Beschlussvorlage der Kämmerei zum 1.NTHH 2022 für die StvV am 23.6.22 sein.

 

 

 

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