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Auszug - Neubau einer DLRG-Station am Strandbad Neustadt in Holstein - hier: Standort und Raumbedarf  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Tourismusausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Tourismusausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2755/22 Neubau einer DLRG-Station am Strandbad Neustadt in Holstein - hier: Standort und Raumbedarf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:3 Bauamt
Bearbeiter/-in: Heß, Vera  0 Bürgermeister

Frau Heß erläutert die vorliegende Beschlussvorlage und gibt Hintergrundinformationen zum geplanten Neubau der DLRG-Station am Strandbad in Neustadt.

 

Herr Stein erkundigt sich, ob der Neubau so geplant werde, dass keine Überschwemmungen auftreten können. Ist dies baulich berücksichtigt, da der Neubau auf dem gleichen Standort des bisherigen Gebäudes geplant ist?

Frau Heß erklärt, dass die Lage der DLRG-Station eine unmittelbare Nähe zum Strand erfordert. Es werden jedoch Vorkehrungen zum Hochwasserschutz mitbedacht. Hier bestehe bereits der Kontakt zum Bauamt. 

Frau Zimmler merkt an, dass eine Förderung lediglich „vermutlich möglich“ ist und damit – Stand jetzt keine klare Aussage über die tatsächliche Höhe der Fördersumme getroffen werden kann. Es werde somit über eine unklare Summe abgestimmt. Darüber hinaus äußert sie ähnliche Bedenken, wie bereits Herr Stein, bzgl. der hochwassergefährdeten Lage.

Frau Heß erläutert, dass erst Leistungsphase 3 erreicht werden muss, um eine konkrete Zahl bzgl. der Förderung erfahren zu können. Diese ergebe sich erst nach der Planung. Aus Erfahrung ist jedoch mit einer Förderquote von ca. 65 – 70% zu rechnen.

Herr Gerthenrich führt an, dass ein Neubau alternativlos sei. Auch das Sperren des Strandes stelle aufgrund fehlender Badesicherheit keine Option dar. Die FDP werde dem Vorhaben somit zustimmen.

Herr Greve gibt die allgemeine Hochwassersituation zu bedenken. So ist in den kommenden Jahrzehnten mit einem Meeresspiegelanstieg von ca. einem Meter zu rechnen. Somit könne der Neubau in diesem Gebiet nicht gebaut werden, da bereits jetzt das Hochwasser zu den Hochzeiten in das bisherige Gebäude eintritt. Er fragt, ob der Hochwasserschutz bereits bei der Planung mitberücksichtigt werde.

Herr Spieckermann berichtet, dass das Projekt des Neubaus der DLRG-Station jetzt erst losgehe. Der Hochwasserschutz werde im nächsten Schritt mitberücksichtigt. Jetzt gehe es darum erst einmal anzufangen.

Herr Greve wirft ein, dass bereits im ersten Schritt geprüft werden sollte, ob der bisherige Standort hochwassergefährdet sei.

Herr Spieckermann erklärt, dass der Standort aufgrund des Bestandsgebäudes vorerst festgelegt ist. Im Rahmen der Planung wird der Standort jedoch auf Tauglichkeit geprüft werden.

Herr Sebastian Schmidt ruft das Schreiben der DLRG Ortsgruppe an die Fraktionsvorsitzenden vom 26.08.2020 in Erinnerung, welches die Uneinigkeit zwischen Verein und Verwaltung gezeigt habe. Er begrüße daher diesen Schritt sowie die Förderung und betont, dass dieser Neubau nicht als Einrichtung des DLRG-Vereins gebaut werde, sondern als eine, für alle nutzbare, Einrichtung der Stadt. Er danke der DLRG, dass sie den Wasserschutz übernehmen. 

Frau Zimmler pflichtet Herrn Schmidt bei und ergänzt, dass mit dem Neubau eine Rettungsstation und nicht einfach ein Gebäude gebaut werde. Bzgl. des Hochwasserschutzes erkundigt sie sich, ob nicht zunächst die Prüfung des Standortes vorgenommen werde und im Zweifelsfall bereits ein alternativer Standort ausfindig gemacht werden könne.

Herr Spieckermann erklärt, dass nun erst der Wettbewerb gestartet werden soll. Daraus würde sich dann der passende Standort ergeben. Zunächst wird mit der jetzigen Position als vorgegebene Ausgangslage kalkuliert.

 

 

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Beschluss:

  1. Der Neubau der Wasserrettungsstation Strandbad Neustadt in Holstein soll auf der Fläche des Strandbad-Gebäudes als Ersatz für die drei abzureißenden Gebäude errichtet werden.
  2. Dem vorgelegten Raumbedarf zur Planung eines Neubaus einer Wasserrettungsstation Strandbad Neustadt in Holstein gemäß Anlage wird zugestimmt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Auslobung eines Wettbewerbs für den Gebäudeentwurf vorzunehmen.
  4. Die Erhöhung des Aufwands „Planungskosten Strandbad Neustadt“ um 53.600 € netto sowie die Verpflichtungsermächtigung 2023 in Höhe von 1.454.400 € netto sind im 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Tourismus-Service einzustellen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

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