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Auszug - Neuaufstellung des Regionalplanes  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:48 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2681/21 Neuaufstellung des Regionalplanes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Der stellvertretende Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Albers erläutert die Vorlage und stellt anhand der Planauszüge die Lage der Flächen dar, die im Falle der Neuaufstellung des Regionalplans als Entwicklungspotentialflächen berücksichtigt werden sollen.

 

Diskussion:

Herr Dr. Böckenhauer spricht sich grundsätzlich gegen eine voranschreitende Versiegelung von Naturflächen aus. Die Einbeziehung der Gebiete 1 bis 3 würden erhebliche Einschneidungen darstellen. Die Fraktion B‘90/GRÜNE wolle diese nicht als Entwicklungspotentialflächen ausgewiesen wissen; das Entrée über den Sierksdorfer Bereich habe keine Perspektive. Er stelle daher für seine Fraktion den Antrag, lediglich die Flächen 4 bis 12 aufzunehmen bzw. beibehalten zu lassen, die Flächen 1 bis 3 hingegen aus der Planung herauszunehmen. Hierüber solle noch vor dem Vorberatungsvorschlag abgestimmt werden.

 

Herr Albers führt an, dass es aus seiner Sicht falsch wäre, die Planungshoheit über diese Flächen bereits zu diesem Zeitpunkt aus der Hand zu geben. Zukünftige Planungen für diese Bereiche wären immer noch Gegenstand späterer politischer Beratungen.

 

Herr Dr. Böckenhauer formuliert auf Anfrage des Vorsitzenden den Antrag wie folgt:

Der Bürgermeister wird gebeten, bei der Landesplanungsbehörde zu beantragen, dass die in der anliegenden Grafik dargestellten und in der Tabelle aufgelisteten Entwicklungspotentialflächen 4 – 12 bei der Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III in den Siedlungszusammenhang aufgenommen bzw. beibehalten werden.

 

Herr Greve bedauert, dass die von Herrn Dr. Böckenhauer vorgetragenen Einwendungen nicht bereits in der Vorberatung des Fachausschusses eingeflossen seien. Die SPD-Fraktion habe es sich mit ihrer Entscheidung in dieser Angelegenheit nicht einfach gemacht, sehe aber keine Alternativen zu den Ausweisungen. Das Baurecht sehe eine geringstmögliche Versiegelung verpflichtend vor und es erfolge keine Versiegelung der kompletten Flächen im Bebauungsfalle. Vor dem Hintergrund der Entwicklungsachse A1 könne man nicht von den umfänglichen Ausweisungsmöglichkeiten absehen.

 

Frau Weise ergänzt unter Wiederholung ihrer Aussage aus der Vorberatung, dass die Nachbargemeinden nur dann von den Privilegien des zentralen Ortes Neustadt in Holstein profitieren können, wenn sie (zumindest teilweise) in dessen Siedlungszusammenhang liegen. Bei Herausnahme der Flächen 1 bis 3 würden die Flächen 4 bis 6 aus diesem Zusammenhang herausgerissen. Auch aus städtebaulichen Entwicklungsaspekten heraus, die durchaus im Sinne der Nachhaltigkeit zu sehen seien, wären Gewerbeflächen im Osten der Stadt vorteilhaft, da sich ein Einkaufsverkehr des Großteils der Stadt dann nicht mehr fast ausschließlich über die Hafenbrücke in die westlichen Gewerbegebiete ausgestalte.

 

Der Vorsitzende lässt über den als Vorberatungsbeschluss nach Vorlage gefassten Beschlussvorschlag als weitergehenden Antrag abstimmen.

 

 

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Beschluss:

Der Bürgermeister wird gebeten, bei der Landesplanungsbehörde zu beantragen, dass die in der anliegenden Grafik dargestellten und in der anliegenden Tabelle aufgelisteten Entwicklungspotenzialflächen 1-12 bei der Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III in den Siedlungszusammenhang aufgenommen bzw. beibehalten werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 28 Nein-Stimmen: 8 Enthaltungen: 0

 

 

 

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