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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion zum Aussetzen der Straßenreinigungssatzung inkl. Gebührensatzung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 19.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:39 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2756/22 Antrag der CDU-Fraktion zur Aussetzen der Straßenreinigungssatzungssatzung inkl. Gebührensatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterBezüglich:
VO/2637/21
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Herr Schmidt führt zur Begründung des vorliegenden Fraktionsantrages der CDU-Fraktion aus. Er ergänzt, dass nach § 10 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein eine Räum- und Streupflicht dem Straßenbaulastträger und damit der Stadt obliege. Nach erfolgter Rücksprache mit der Verwaltung und der Kommunalaufsicht würde er nunmehr folgenden Beschlussantrag zur Abstimmung stellen wollen:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, nach vorheriger Befassung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss die Straßenreinigungssatzung inklusive Gebührensatzung mit dem Ziel zu ändern, dass der Winterdienst – wie bis zum 31.12.2021 geschehen – durch die Stadt Neustadt in Holstein durchzuführen ist.

 

Frau Weise berichtet ausführlich zu den Inhalten der am gestrigen Tage stattgefundenen offenen Bürgerfragestunde als Videokonferenz, an der von insgesamt etwa 360 Betroffenen zwölf teilgenommen hätten. Auch die Verwaltung würde die Bedenken und Anregungen sehr ernst nehmen. Selbst wenn die Satzung nicht sofort angefasst werden würde, könne man bei der vorgesehenen Anpassung der Kalkulation Satzungsänderungen umsetzen.

 

Herr Dr. Böckenhauer führt die eigentliche Zuständigkeit des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses an. Mit einer jetzigen Beschlussfassung durch den Hauptausschuss würde eine Vorfestlegung stattfinden, die eine Beratung im Fachausschuss obsolet mache. Er beantrage insofern eine entsprechende Verweisung an den Ausschuss.

 

Herr Kahl erinnert an die bisherige Beratungshistorie innerhalb der städtischen Gremien seit 2018, die stets einstimmig erfolgte und hebt das Argument der Gebührengerechtigkeit hervor, welche erst mit der neugefassten Satzung erreicht worden sei. Der Antrag der CDU-Fraktion sei gegenwärtig verfrüht.

 

Herr Gerthenrich schließt sich Herrn Kahls Aussagen zur Gebührengerechtigkeit an. Andererseits sei es richtig, dass vorgetragene Anliegen der Bevölkerung auch direkt von der Selbstverwaltung aufgenommen werden würden.

 

Herr Illes schildert, dass sich Betroffene auch an den Seniorenbeirat gewandt hätten. Er gibt zu bedenken, dass trotz Öffentlichkeit der Sitzungen breiter informiert werden müsse. Der Zeitpunkt der Satzungsumstellung sei kritisch zu sehen. Auch wenn einige vorgebrachte Argumente der Betroffenen schlüssig durch die Verwaltung entkräftet worden seien, müsse man hierin einen Anlass sehen, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger korrigierend tätig zu werden.

 

Herr Geusen-Rühle erklärt, dass durch die Vorlagen und Verwaltungsvorträge in den Beratungen zur Beschlussfassung nicht deutlich genug hervorgegangen sei, dass eine Übertragung der Winterdienstpflichten in den verkehrsberuhigten Bereichen erfolge. Ihm sei dieses zumindest nicht deutlich geworden, was er der Verwaltung anlaste. Er erwarte nun mehr als nur die von Frau Weise geführte Argumentation, die ihrer Schilderung nach aus der Bürgersprechstunde sowie der heutigen Vorlage erkennbar sei. Auch er führt die Obliegenheiten des Straßenbaulastträgers nach Straßen- und Wegegesetz an. Die Punkte der Verwaltung würden seiner vorläufigen Rechtsseinschätzung nach nicht greifen. Da Fragen der Betroffenen an die Selbstverwaltung herangetragen sein worden, müssten nach Beratung in den Gremien die Antworten entsprechend umgehend und konkret geliefert werden.

 

Bürgermeister Spieckermann weist Herrn Geusen-Rühles Vorwürfe der ausgebliebenen Information in den Beratungsvorlagen und fadenscheinigen Argumentation in der Bürgerfragestunde entschieden zurück. Frau Weise habe die Inhalte der Sprechstunde korrekt wiedergegeben. Alle drei Vorlagen, die in sechs Beratungen den Gremien vorgelegt wurden, seien vollumfänglich. Frau Weise ergänzt, dass nach § 45 Abs.3 Ziff 2 Straßen- und Wegegesetz sehr wohl eine Übertragung der Winterdienstpflicht durch die Stadt auf die Anliegenden durch Satzung erfolgen könne, Herrn Geusen-Rühles rechtliche Einschätzung mithin fehlgehe.

 

In der weiteren intensiven Diskussion mit teils mehrfachen Wortbeiträgen von Frau Giszas und den Herren Schmidt, Heckel, Holtfester, Dr. Böckenhauer, Greve und Spieckermann werden Argumente zum Umfang der vor und nach Satzungsänderung bestehenden Räumpflichten, zur Vorberatungszuständigkeit des Hauptausschusses oder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses, zu etwaigen Befangenheiten, zu der Beteiligung der Anliegenden in Teilbereichen der Stadt bei den Satzungsaufstellungen 1989 und 1998 und zu dem verwaltungsseitigen Agieren auf die bislang vorgebrachten Eingaben der Petenten ausgetauscht.

 

Der Vorsitzende lässt abschließend über den eingangs von Herrn Dr. Böckenhauer gestellten Verweisungsantrag noch vor dem von Herrn Schmidt in geänderter Form vorgebrachten Fraktionsantrag abstimmen.

 

 

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Beschluss:

a) Die Vorlage wird an den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss verwiesen.

 

b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, nach vorheriger Befassung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss die Straßenreinigungssatzung inklusive Gebührensatzung mit dem Ziel zu ändern, dass der Winterdienst – wie bis zum 31.12.2021 geschehen – durch die Stadt Neustadt in Holstein durchzuführen ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

zu a) Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 0

zu b) Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 1

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für eine Lüftungspause von 18:25 bis 18:36 Uhr.

 

 

 

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