Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Die Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel erläutert die lange Beratungshistorie zum Fahrradkonzept mit den innerhalb der Fraktionen erarbeiteten Abwägungen, über die in gemeinsamer Sitzung mit dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss vorberaten wurde.
Bürgervorsteher Sela verliest die Abstimmungsergebnisse der Vorberatung.
Diskussion: Herr Albers resümiert die vorhergehende Bürgerbefragung und dankt der Verwaltung für die intensive Begleitung und Vorarbeit. Die Leitziele des Konzeptes seien eine gute Vorbereitung für zukünftige Entscheidungen und sollten in kürzere Planungszeiten münden. Die Definition der Prioriäten sei vorteilhaft und werde bei der Erwirkung von Fördermitteln helfen. Auch wenn der Kraftverkehr eingeschränkt werde, stelle das Fahrradkonzept noch keinen wünschenswerten, aber nicht realisierbaren Einstieg in ein autofreies Neustadt in Holstein dar.
Herr Dr. Böckenhauer würdigt den Abwägungsprozess als eine hervorragende gemeinsame Arbeit der Selbstverwaltung und Verwaltung. Das Konzept ermögliche eine strategische und sukzessive Entwicklung des städtischen Radwegenetzes und sei ein entscheidender Schritt, den die Fraktion B’90/GRÜNE gerne auch aus klimapolitischer Sicht mitgehe. Inwieweit eine Entwicklung ermöglicht werde, die den Verzicht des Kraftindividualverkehrs in der Innenstadt bringen könnte, hänge hingegen nicht nur vom Radverkehrskonzept der Stadt, sondern auch von verkehrspolitischen Entscheidungen und Entwicklungen anderer Entscheidungsträger ab.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Radverkehrskonzept (Fahrradkonzept) mit den Änderungen, wie sie sich aus dem anliegenden Abwägungsvorschlag ergeben, als Grundlage für zukünftige Entscheidungen zur Entwicklung und zum Ausbau des Radverkehrs heranzuziehen. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die im Konzept enthaltenen Maßnahmen sukzessive umzusetzen und soweit erforderlich die Planungen dazu den zuständigen Gremien der Selbstverwaltung vorzulegen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Umsetzung des Konzeptes Fördergelder einzuwerben, soweit dies möglich ist.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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