Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Cremer führt aus, dass bereits in der letzten Ausschusssitzung die Firma Kubus die Erhöhung des Abgabensatzes je Vorteilseinheit auf 29,18 € aufgrund der vorgenommenen Kalkulation erläutert habe. Es sei nun noch die 1. Nachtragssatzung zu beraten. Der fehlende Beschluss der Vorlage wurde nachgearbeitet und lautet:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Fragen zur Nachtragssatzung bestehen nicht.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Die 1. Nachtragssatzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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