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Auszug - Städtebaulicher Vertrag zum B-Plan Nr. 88 (zwischen den Straßen Ziegelhof und Am Binnenwasser) und Rahmenvereinbarung zur Kostenbeteiligung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche gemeinsame Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses und des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 2
Gremien: Stadtwerkeausschuss, Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 21.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:51 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2582/21 Städtebaulicher Vertrag zum B-Plan Nr. 88 (zwischen den Straßen Ziegelhof und Am Binnenwasser) und Rahmenvereinbarung zur Kostenbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein
Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad  12 Finanz- und Grundstücksabteilung

Bericht:

Herr Rieger erinnert daran, dass die Stadtverordnetenversammlung die Vorgaben für die Auslobung (Konzeptvergabeverfahren) beschlossen habe. Er erläutert die Inhalte des Vertragsentwurfs.

 

Diskussion:

Herr Stoehr fragt nach evtl. Altlasten und den möglichen Kosten für deren Beseitigung.

Herr Rieger antwortet, dass dies Thema der Vorlage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung etwas sagen werde.

 

Herr Greve erinnert an die Einhaltung der (künftigen) Klimaschutzziele. Der heutige (im Vertragsentwurf vorgesehene) Standard reiche nicht aus, wenn man diese erreichen wolle.

Herr Heckel ergänzt, dass B-Pläne immer so aufgestellt werden sollten, dass Photovoltaikanlagen auf den Dächern zulässig sind.

Herr Geusen-Rühle befürchtet einen Widerspruch zwischen den im Lageplan dargestellten Firstrichtungen und der Aufbringung von Solar-Paneelen.

 

Herr Rieger antwortet zu diesem Themenkomplex, dass die Vorgaben aus dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Konzeptvergabeverfahren entnommen worden seien. Evtl. neue gesetzliche Regelungen müssten eingehalten werden, auch wenn sie über die Vorgaben des Vertrages hinausgingen.

Herr Geusen-Rühle merkt an, dass der B-Plan später beschlossen werde. Er zitiert aus § 7 Abs. 1. Ein „energetisches Vorzeigeobjekt“ müsse sich stets an den aktuellen Maßstäben orientieren.

 

Herr Rukat fragt, weshalb eine Verpflichtung für den Bau einer bestimmten Anzahl Wohnungen übernommen werden müsse. Außerdem könne die Stellplatzregelung (1 St. / 100 m² BGF) dazu führen, dass bei 60 WE nur 45 Stellplätze herzustellen seien, dies sei zu wenig und könne zu unzumutbaren Schwierigkeiten führen.

 

Auf die Frage von Herrn Dr. Böckenhauer, ob z.B. Solartechnik als Konkretisierung in den Vertrag aufgenommen werden könne, antwortet Herr Rieger, dass der Investor die Einhaltung der Energiestandards nachweisen müsse. Auf welche Art er dies tue, bleibe ihm überlassen.

 

Herrn Greve fehlt im Vertragsentwurf die Festschreibung einer Kooperation mit den Stadtwerken.

 

Herr Dr. Böckenhauer stellt den Antrag, in § 7 Abs. 1 hinter den Worten „unter besonderer Berücksichtigung von erneuerbaren Energieträgern“ die Worte „insbesondere von Photovoltaikanlagen“ zu ergänzen.

 

Herr Heckel lässt über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag mit der von Dr. Böckenhauer formulierten Ergänzung abstimmen.

 

 

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Beschlussempfehlung für den Hauptausschuss:  

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, die im Entwurf anliegenden Städtebaulichen Verträge mit folgender Ergänzung mit dem Vorhabenträger abzuschließen:

In § 7 Abs. 1 sind hinter den Worten „unter besonderer Berücksichtigung von erneuerbaren Energieträgern“ die Worte „insbesondere von Photovoltaikanlagen“ zu ergänzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis im Stadtwerkeausschuss:

Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 3

 

Abstimmungsergebnis im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss:

Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 3

 

 

 

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