Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 soll nach Abschluss des Vergabeverfahrens für das ehemalige Stadtwerkegrundstück ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen und ein Bebauungsplan (Nr. 88) auf Grundlage des Siegerentwurfes (siehe Abbildung 1 und Abbildung 2) aufgestellt werden. Abbildung 1: Vogelperspektive neues Quartier (Quelle: NGEG/ASP 2021) Abbildung 2: Blick ins neue Quartier (Quelle: NGEG/ASP 2021) Der anliegende Städtebauliche Vertrag regelt weitestgehend alle Vorgaben des Konzeptvergabeverfahrens und setzt diese verbindlich fest: - Gestaltungs- und Nutzungskonzept gemäß Konzeptbeitrag - Mindestanzahl der Wohneinheiten und Wohnungsgrößen - Sicherung Mietwohnungsbau und Barrierefreiheit - Geförderter Wohnungsbau - Umsetzung der Tiefgarage und Stellplatzschlüssel - Gestaltung der Freiflächen - Energieversorgung des Quartiers - KfW-40 Effizienzhaus - Vertragssicherungsinstrumente Die anliegende Rahmenvereinbarung zur Kostenbeteiligung regelt die Übernahme von Planungs- und Gutachterkosten durch den Vorhabenträger. Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, die im Entwurf anliegenden Städtebaulichen Verträge mit dem Vorhabenträger abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zum B-Plan Nr. 88 - Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zum B-Plan Nr. 88 – Anlage 1 (nur im RIS oder im Bauamt zur Einsicht) - Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zum B-Plan Nr. 88 – Anlage 2 (nur im RIS oder im Bauamt zur Einsicht) - Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zum B-Plan Nr. 88 – Anlage 3 (nur im RIS oder im Bauamt zur Einsicht) - Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zum B-Plan Nr. 88 – Anlage 4 (nur im RIS oder im Bauamt zur Einsicht) - Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zum B-Plan Nr. 88 – Anlage 5 (nur im RIS oder im Bauamt zur Einsicht) - Entwurf der Rahmenvereinbarung zur Kostenbeteiligung
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