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Auszug - Kommunales Sicherheits-, Ordnungs- und Präventionskonzept   

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:22 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2690/21 Kommunales Sicherheits-, Ordnungs- und Präventionskonzept
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:23 Ordnung, Soziales, Verkehr Bearbeiter/-in: Wunsch, Jonas

 

Herr Raloff unterrichtet die Anwesenden darüber, dass der Ordnungsabteilung täglich zahlreiche Beschwerden zugehen. Er berichtet darüber hinaus über die gute Zusammenarbeit mit dem örtlichen Polizeirevier, jedoch sei auch das Personal der Polizei begrenzt und könne nicht alle anfallenden Anliegen gleichermaßen verfolgen. Es wird klargestellt, dass die Ordnungsbehörden eigene Zuständigkeiten haben, welche durch eigenes Personal wahrgenommen werden müssen. Nach Beratung mit der Stüllenberg Stiftung und dem Tourismusservice sei festgestellt worden, dass zusätzliches Personal für eine einzurichtende Doppelstreife erforderlich sei. Eine weitere halbe Stelle werde nötig, um die daraus resultierende Verwaltungsarbeit zu bewältigen.

 

Herr Gerthenrich möchte wissen, ob die örtliche Polizeidienststelle den kommunalen Ordnungsdienst unterstützen werde und welche Ausbildung dieses Personal vorzuweisen habe.

 

Darauf führt Herr Polizeihauptkommissar Stefan Risch vom Polizeirevier Neustadt in Holstein aus, dass die Polizei einen kommunalen Ordnungsdienst sehr begrüße. Die Polizeidienststellen Eutin und Lübeck haben bereits positive Erfahrungen mit den örtlichen Ordnungsdiensten vermeldet.

 

Herr Raloff erklärt, dass es keine konkrete Ausbildung für das Personal des kommunalen Ordnungsdienstes gebe, sondern Fortbildungen als Grundlage für den täglichen Einsatz dienen.

 

Frau Böckenhauer sieht einem kommunalen Ordnungsdienst skeptisch entgegen und fragt aus kostentechnischen Gründen, ob ein kommunaler Ordnungsdienst ganzjährig notwendig sei.

 

Herr Strube äußert, dass er keinen Bedarf für eine halbe Stelle im Innendienst des kommunalen Ordnungsdienstes sähe.

 

Herr Stein kann grundsätzlich den Bedarf eines städtischen Ordnungsdienstes nachvollziehen, äußert allerdings Zweifel bezüglich der nötigen Deeskalation.

 

Auch Frau Khademi fragt, was passiere, sollte eine Situation eskalieren.

 

Der Leiter der Abteilung Ordnung und Soziales, Herr Andreas Schneider, erläutert, dass es nicht nur in den Sommermonaten zu Ordnungswidrigkeiten käme, sondern anders gelagert auch in den übrigen Monaten. Weiter beschreibt er, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Kapazitäten zur Verfolgung der Verstöße verfügbar seien. Herr Schneider erläutert, dass zusätzliches Personal im Außendienst einen Mehraufwand im Innendienst bedeute, welcher ohne eine halbe Stelle in der Verwaltung nicht zu bewältigen sei. Darüber hinaus wird mitgeteilt, dass das primäre Ziel des Ordnungsdienstes die Deeskalation sei.

 

Herr Gerthenrich erkundigt sich bei Herrn Risch nach konkreten Beispielen für die positiven Erfahrungen in Eutin.

 

Herr Risch nennt die Steigerung des Sicherheitsgefühls bei den Eutiner Bürgerinnen und Bürgern und einer abnehmenden Vermüllung im Seepark und an den Badestellen Eutins.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hoppert, ab wann die Einrichtung des kommunalen Ordnungsdienstes beabsichtigt sei, entgegnet Herr Spieckermann, dass das zusätzliche Personal ab dem Jahr 2022 zur Verfügung stehen solle.

 

 

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Beschluss:  

  1. Der Einrichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes im erläuterten Umfang wird zugestimmt.
  2. Der Stellenplan 2022 wird um 3,5 Stellen erweitert.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Sicherheitspartnerschaft mit der Polizeidirektion Lübeck zu vereinbaren.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2

 

 

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