Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel lässt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes projizieren und erläutert die Vorlageninhalte.
Bürgermeister Spieckermann ergänzt den Vortrag um den in der Vorberatung einstimmig geänderten Beschlussvorschlag.
Diskussion: Herr Heckel erläutert, dass ihm weder der geänderte Beschlussvorschlag noch die Tischvorlage zur TOP 13 digital vorliegen würde. Er habe eben erst ALLRIS bei sich aktualisiert.
Frau Zimmler erinnert, dass auf die Aktualisierung der Sitzungsunterlagen auch am heutigen Tage per Mail hingewiesen worden sei und bekundet, dass die Inhalte sehr wohl vorliegen würden.
Frau Giszas erläutert exemplarisch den Weg zur Anzeige der Vorberatungsinhalte von Vorlagen in der App des Sitzungsdienstfachverfahrens.
Protokollnotiz: Zum Zeitpunkt der Unterlagenerstellung am 25.05.2021 und dem Versand der Printversionen am Folgetag für die nicht am papierlosen Sitzungsdienst teilnehmenden Stadtverordneten konnten naturgemäß die Beschlüsse der Vorberatungen des PUBA vom 27.05.2021 nicht enthalten sein. Diese (hier TOP 7 bis 9) wurden digital mit Abschluss der Vorprotokollierung am 28.05.2021 bereitgestellt. Die in Rede stehende Tischvorlage wurde noch am Sitzungstage als nichtöffentliche Anlage zur Sitzung hinzugefügt (zwischenzeitlich als Nachtragspunkt in TOP 13 übernommen) und mit dem Ratsinformationssystem um 14:15 Uhr synchronisiert. Ausdrucke wurden für die Präsenzteilnehmenden vorgehalten. Das Sachgebiet Strategische Steuerung hilft auch im Einzelfall weiterhin gerne weiter, sofern ihm im Vorwege einer Sitzung Fragen zur Nutzung oder den Inhalten des Ratsinformationssystems (geräteunabhängiger Webclient) oder den verschiedenen Apps mitgeteilt werden.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 87 Teil 2 „Hafenwestseite Süd“ für das Gebiet östlich der Werftstraße und westlich des Hafenbeckens und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Bei den weiteren Planungen sind alle Möglichkeiten der regenerativen Energieerzeugung und –gewinnung auszunutzen, und die Selbstverwaltung ist zeitnah darüber zu informieren.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung): gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40 davon anwesend: 36 Ja-Stimmen: 36 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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