Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Frau Teske erläutert die 1. Änderung des B-Planes Nr. 34 anhand einer Präsentation. Bei der Neuordnung des Gebiets sollen auch Altlasten beseitigt werden. Der 30 m Waldabstand ist einzuhalten. Im Waldschutzstreifen können Stellplätze und Garagen angeordnet werden. Im Norden des Plangebiets liegen Flächen im hochwassergefährdeten Bereich, was dazu führt, dass Wohnungen erst ab 4,00 m über NN und gewerbliche Nutzungen ab 3,50 m über NN möglich sein werden. Verschiedene Firsthöhen, Festsetzungen und eine geschlossene Bauweise kennzeichnen den Charakter des Gebiets. Zweit- und Ferienwohnungen sollen ausgeschlossen werden. Mischgebietstypisch sollen einige Bereiche von Wohnnutzung freigehalten werden. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Die Gestaltungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein gilt für den südöstlichen Teil des Änderungsgebietes. Pro Wohnung sollen ein bis zwei Stellplätze entstehen. Eine Grünfläche mit Bäumen wird das Gebiet auflockern. Eine faunistische Potenzialanalyse und eine artenschutzrechtliche Prüfung werden durchgeführt. Herr Koch-Süzen ergänzt, dass das Projekt seit 2010/2011 betrieben wird. Die vorhandenen Altlasten stammen aus dem Betrieb der Reinigung. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Perchlorethylen (PCE). Es ist geplant 12 Kunsthandwerkerateliers einzurichten und sowohl die Blaudruckerei, die Reinigung und auch die Wäscherei weiter zu betreiben. Insgesamt sollen 1.000 m² Wohnfläche entstehen. Kleine Wohnungen (25 bis 30 m²) sollen für Dozenten und Stipendiaten zur Verfügung stehen. Eine Tiefgarage soll den ruhenden Verkehr aufnehmen. Ein Ausstellungspavillon an entlang der Straße soll von Künstlern und Kunsthandwerkern genutzt werden und trägt zur touristischen Aufwertung der Stadt bei.
Diskussion: Die anschließende intensive Diskussion dreht sich insbesondere um Fragen zu den Altlasten, zur Festsetzbarkeit von Gründächern und Solaranlagen sowie um die Nutzung regenerativer Energie insgesamt. Frau Teske erklärt, dass § 9 BauGB abschließend ist. Festsetzungen wie der Einbau von Solaranlagen seien im B-Plan nicht möglich. Schottergärten hingegen können ausgeschlossen werden, was dann aber auch durchgesetzt werden müsse. Herr Dr. Böckenhauer entgegnet, dass viele Gemeinden solare Festsetzungen in B-Pläne aufgenommen haben. Er sei hier ganz bei den Aussagen seiner Vorredner Greve und Richter. Er bittet die Verwaltung den B-Plan entsprechend nachzubessern.
Herr Greve stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag folgendermaßen zu ergänzen: Bei den weiteren Planungen sind alle Möglichkeiten der regenerativen Energieerzeugung und –Gewinnung auszunutzen, und die Selbstverwaltung ist zeitnah darüber zu informieren. Frau Weise stellt ihrerseits folgenden Änderungsantrag: Im MI 4-Gebiet sollen Wohnungen nur im EG ausgeschlossen werden.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschlussvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung: 1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 für das Gebiet „Vor dem Kremper Tor“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgender Änderung gebilligt: Im MI 4-Gebiet sollen Wohnungen nur im EG ausgeschlossen werden.
2. Bei den weiteren Planungen sind alle Möglichkeiten der regenerativen Energieerzeugung und –gewinnung auszunutzen und die Selbstverwaltung ist zeitnah darüber zu informieren.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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