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Auszug - Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein zum Generalplan Küstenschutz  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 17
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:20 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2635/21 Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein zum Generalplan Küstenschutz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard

Bericht:

Herr Mittmann referiert anhand der Vorlage über die Inhalte der Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein zum Generalplan Küstenschutz des Landes. Zum einen soll es im Rahmen einer Einzelfallprüfung möglich sein, Versuchsfelder für Buhnensysteme auch vor der Steilküste anzuordnen. Weiterhin sollen die im hochwassergefährdeten Gebiet liegenden Teile von Pelzerhaken als Eignungsgebiet für einen Regionaldeich im Generalplan Küstenschutz dargestellt werden.

 

Diskussion:

Herr Greve möchte wissen, warum nicht auch für die Ortslage Rettin eine Darstellung als Eignungsfläche für einen Regionaldeich gefordert wird.

Herr Mittmann antwortet, dass die Wohnbebauung von Rettin nicht im hochwassergefährdeten Bereich liegt.

Herr Hansen trägt vor, dass bezogen auf die mögliche Hochwasser-Gefährdung die Ortsteile Pelzerhaken und Rettin gleichbehandelt werden sollten. Er erinnert in diesem Zusammenhang an den Campingplatz „An der Düne“ dessen Einnahmen gesichert werden sollten und an den starken Abbruch der Dünen beim Eintritt eines Hochwassers.

Herr Heckel spricht sich ebenfalls dafür aus, den Ortsteil Rettin beim Thema Hochwasser nicht außeracht zu lassen.

 

 

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Beschlussvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung:

Die Stadt Neustadt in Holstein nimmt zum Entwurf des Generalplans Küstenschutz Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2022 folgendermaßen Stellung:

Im Bereich vor den Steilufern sollen im Rahmen einer Einzelfallprüfung Testfelder für Buhnensysteme zugelassen werden können.

Die im hochwassergefährdeten Bereich liegenden Teile von Pelzerhaken und Rettin sind im Generalplan Küstenschutz als Eignungsfläche für den Bau eines Regionaldeiches bzw. anderer Hochwasser-Schutzbauwerke darzustellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 8  Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1

 

 

 

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