Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Frau Walter vom Büro Elbberg referiert anhand einer Präsentation auch über die textlichen Festsetzungen des B-Planes. Das Büro Elbberg hatte den 1. Preis des Städtebaulichen Wettbewerbs für die Hafenwestseite gewonnen und sich beim 2. Teil des B-Plans Nr. 87 insbesondere die Aspekte Verkehr, Freiraum und Nutzung angeschaut. Im Geltungsbereich des B-Planes sind der historische Petersen-Speicher, das Haus der Manufakturen und der Wasserturm mit einem Erhaltungsgebot versehen. Ein L-förmiges Gebäude soll sich in die umgebende Bebauung einpassen und einen modernen Akzent setzen. In dem entstehenden urbanen Gebiet soll wohnen möglich sein und auch Einzelhandel im beschränktem Umfang erfolgen. Beherbergungsgewerbe soll dort nicht angesiedelt werden. Eine Wohnnutzung im Erdgeschoss soll ausgeschlossen werden. Unterirdisches Parken in Form von Tiefgaragen soll gefördert werden. Flachdächer sollen mit einer 8 cm dicken Substratschicht für eine extensive Dachbegrünung hergerichtet werden.
Diskussion: Herr Weber erkundigt sich, ob der Brunnen in der „Glücksklee“ berücksichtigt wurde und ob Handelsschifffahrt noch möglich sein wird. Frau Walter antwortet, dass Brunnen in einem B-Plan nicht festgesetzt werden können und dass Schifffahrt im bisherigen Umfang möglich sein wird. Herr Greve verweist auf seinen Antrag zur Erweiterung des Beschlussvorschlags zu TOP 12 und möchte diesen auch hier verankert wissen. Herr Rieger erwidert, dass der Städtebauliche Vertrag weitergehende Regelungen enthält und ab der Kaikante ein 7,50 m tiefer Anlandebereich in ISPS-Qualität entstehen wird. Herr Reichert möchte wissen, ob der Parkplatz und die „Backewerft“ außerhalb des B-Plangebiets liegen. Diese Frage wird von Frau Walter bejaht.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschlussvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung: 1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 87 Teil 2 „Hafenwestseite Süd“ für das Gebiet östlich der Werftstraße und westlich des Hafenbeckens und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Bei den weiteren Planungen sind alle Möglichkeiten der regenerativen Energieerzeugung und –gewinnung auszunutzen und die Selbstverwaltung ist zeitnah darüber zu informieren. 3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||