Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Herr Heckel erklärt, dass diese Sondersitzung erforderlich wurde, da Herr Reichert bemängelt habe, dass die Schaffung eines neuen Sitzungssaales nicht mehr im Raumprogramm für den Wettbewerb enthalten sei.
Herr Heckel hält die Mehrkosten in Höhe von ca. 600.000,- € für nicht gerechtfertigt, da der Sitzungssaal lediglich für 5 bis 6 Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung nötig sei, da der jetzige Saal für die Ausschusssitzungen groß genug sei.
Frau Weise erläutert die in der Sitzungsvorlage enthaltene Historie des Raumprogramms, insbesondere die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und die Informationen der politischen Gremien. Heute gehe es um die Frage, ob der Sitzungssaal gewünscht werde oder nicht. Und falls er gewünscht werde, wie die Ergänzung des Raumprogrammes in das laufende Wettbewerbsverfahren eingefügt werden könne.
Sie weist darauf hin, dass ein neuer Wettbewerb vollständig aus Eigenmitteln finanziert werden müsse. Außerdem gebe es das Problem, dass der derzeitige Neue Sitzungssaal vor fünf Jahren brandschutzsaniert wurde (es wurde ein zweiter Rettungsweg geschaffen) und dass die Fördermittel nur mit einer Zweckbindung für 25 Jahre gewährt wurden. Daher sei eine Umnutzung zu Büros in diesem Zeitraum nicht möglich. Sie bittet den Betreuer des Wettbewerbs, Herrn Baum (Architektur und Stadtplanung, Hamburg), seine Einschätzung vom 03.05.21, die an alle Ausschussmitglieder verteilt wurde, vorzustellen.
Herr Baum erläutert die in seiner Notiz enthaltenen zwei Szenarien, wobei das erste wiederum zwei Optionen enthält, und die finanziellen Folgen.
Zu der Frage von Herrn Kruschke, ob die vorgestellten Verfahren wettbewerbsrechtlich „wasserdicht“ seien, bittet Herr Heckel Herrn Dieter Richter (Architekten- und Ingenieurkammer) um Beantwortung.
Herr Richter erklärt, dass zwei Regelwerke zu beachten seien: Die „Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens (GRW)“ und das Vergaberecht. Bei der Erweiterung des Raumprogramms um einen Sitzungssaal handele es sich um eine wesentliche Veränderung, die den Teilnehmern im Wettbewerb nicht zuzumuten und daher zu vermeiden sei. Nach der Durchführung des Wettbewerbs sei es aber durchaus möglich, mit dem ersten Preisträger über eine Änderung des Raumprogramms zu sprechen.
Bürgerbeteiligung: keine
Diskussion: Herr Geusen-Rühle fragt, in welcher Höhe Zuschüsse aus Städtebauförderungsmitteln ggf. zurückgezahlt werden müssten. Frau Weise antwortet, dass die Kosten für die Brandschutzsanierung mehr als eine Mio. € betragen hätten und dass dieser Betrag zu 2/3 aus Städtebauförderungsmitteln bezuschusst wurde und dass es sein könne, dass dieser Zuschuss ggf. komplett zurückgezahlt werde müsse.
Herr Weber erklärt, dass er – noch mehr als in der letzten Sitzung bereits vorgetragen – zu der Überzeugung gelangt sei, das Szenario 2 zu befürworten: Ein dritter Sitzungssaal sei nicht erforderlich, da
Herr Rukat ergänzt, dass der vorhandene Sitzungssaal nur bei geöffneten Fenstern schlecht zu nutzen sei. Eine neue Lüftungsanlage könne hier Abhilfe schaffen. Auch hinsichtlich seiner Größe reiche der Saal nur sehr selten nicht aus. Auch stadthistorisch sei die Lage am Marktplatz gegenüber der Kirche (weltliche -/- geistliche Macht) begründet. Ein weiterer Saal bringe kaum einen zusätzlichen Nutzen.
Herr Dr. Böckenhauer ist ebenfalls der Auffassung, dass der jetzige Sitzungssaal durch bessere Klimatechnik und Vergrößerung (z.B. durch Einbeziehung des Flurs) so umgerüstet werden könne, dass er für die Stadtverordnetenversammlung gut nutzbar sei.
Herr Reichert bekennt sich dazu, durch seinen Beitrag in der letzten Sitzung quasi der Auslöser der heutigen Debatte zu sein. Das Argument, dass Städtebauförderungsmittel zurückzuzahlen seien, sei jedoch neu und nicht nachvollziehbar, da 1. nicht der Sitzungssaal brandschutzsaniert wurde, sondern das Rathaus und 2. Brandschutz auch für die Büros (im umgebauten Saal) erforderlich sei. Er spricht sich für das „Szenario 2“ (Besprechung über evtl. Änderung des Raumprogramms mit Siegerbüro nach Abschluss des Wettbewerbs) aus, um Zeit zu gewinnen.
Nach Auffassung von Herrn Geusen-Rühle kann der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 nicht durch einen Sachstandsbericht vom 06.08.2019 aufgehoben werden. Er sei bis zur PUBA-Sitzung am letzten Donnerstag davon ausgegangen, dass ein neuer Sitzungssaal im Raumprogramm enthalten sei, da stets von der „großen Lösung“ gesprochen wurde. Der Beschluss vom Juni 2020 sei für ihn eine Ergänzung des vorangegangenen Beschlusses, nicht dessen Ersetzung. Er kritisiert die seiner Meinung nach mangelhafte Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung durch die Verwaltung.
Heute tendiere er zu der in der Sitzungsvorlage vorgeschlagenen Variante b). Außerdem tendiere er dazu, dass der weitere Sitzungssaal vermutlich nicht erforderlich sei, da die Situation mit den sehr vielen Überhangmandaten sich voraussichtlich nicht wiederholen werde.
Herr Spieckermann entgegnet, dass die Verwaltung sehr wohl gute Arbeit geleistet habe. Aus der Vorlage sei klar ersichtlich, worauf sich die Verwaltung gestützt habe.
Herr Greve bestätigt, dass aus der Aufstellung im Sachverhalt der Vorlage klar und überzeugend hervorgehe, wie die Verwaltung zu ihrer Empfehlung gekommen sei. Ein weiterer Sitzungssaal sei nicht erforderlich und der vorhandene Saal für einen Umbau in Büros nicht geeignet. Er hat Bedenken, dass die „große Lösung“ und zusätzlich ein weiterer Saal im Neubau unterzubringen sind. Die Mehrkosten von fast einer Mio. € seien nicht gerechtfertigt. Er spricht sich für die in der Vorlage enthaltene Variante c) aus.
Herr Weber stellt folgenden, den Beschlussvorschlag der Verwaltung ergänzenden Antrag: „Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob a) und in welcher Weise ein den Neuen Sitzungssaal vergrößernder Umbau möglich ist und b) eine Ertüchtigung der bestehenden Lüftungsanlage geschehen kann.“
Herr Heckel verliest zunächst den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag mit der Variante c) und lässt darüber abstimmen. Anschließend verliest er den von Herrn Weber formulierten Zusatzbeschluss und lässt darüber abstimmen.
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Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Das Raumprogramm des bereits laufenden Architektenwettbewerbes zum Ersatzneubau des Verwaltungsgebäudes in der Rosenstraße ist durch einen Sitzungssaal für 40 Stadtverordnete, 10 Verwaltungsmitarbeiter und 40 Gäste, also 90 Personen einschließlich Nebenanlagen, wie Foyer, Teeküche, WCs, Lagerraum bei Verlängerung der Wettbewerbslaufzeit a) zu ergänzen b) jetzt noch nicht zu ergänzen, sondern nach Abschluss des Architektenwettbewerbes in die weitere Planung aufzunehmen c) gar nicht zu ergänzen, da unter der angespannten Haushaltslage ein Sitzungssaal nicht für zwingend erforderlich angesehen wird.
Beschluss (Antrag von Herrn Weber): Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob a) und in welcher Weise ein den Neuen Sitzungssaal vergrößernder Umbau möglich ist und b) eine Ertüchtigung der bestehenden Lüftungsanlage geschehen kann.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis zur Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 0
Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Weber: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Herr Heckel beendet die Sondersitzung des PUBA um 20:27 Uhr.
Datum ..................................
Vorsitzende/r Protokollführer/in
Versandt am ..................................
* Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015, ist die Protokollführung ermächtigt, die Tagesordnung in der Niederschrift aller städtischen Gremien bei den Tagesordnungspunkten Einwohnerfragestunde, Bericht der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters, Bericht der Bürgervorsteherin/ des Bürgervorstehers, Bericht der/des Vorsitzenden, Bericht der Verwaltung, Anfragen und Verschiedenes bzw. Tagesordnungspunkte ohne Beschlussfassung sofern erforderlich in Unterpunkte zu gliedern
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