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Auszug - Entwurf Umwelthaus und B-Plan Nr. 93  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:09 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2604/21 Entwurf Umwelthaus und B-Plan Nr. 93
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Herr Geisen (Architekturbüro IBUS) berichtet, dass man sich in der Endphase der Vorentwurfsplanung befinde, die aus einem VGV-Verfahren des BUND hervorgegangen sei. Der Altbau bleibe erhalten, die Anbauten aus den 1960-er und 2000-er Jahren werden abgebrochen. Der Entwurf wurde maßgeblich durch den schützenswerten Baumbestand beeinflusst. Der Altbau und der als Zäsur geplante Zwischenbau sind II-geschossig, der Neubau sei III-geschossig, aber nicht höher als der Altbau. Das Nutzungskonzept ist für zwei Gruppen von je 30 Personen ausgelegt. Herr Geisen zeigt in einer Präsentation den Lageplan, die Grundrisse des EG, 1. OG und 2. OG, die Ansichten, Schnitte und Beispiele für die Fassadengestaltung.

 

Herr Heckel bedauert, dass die Pläne nicht gemeinsam mit der TO versandt wurden.

 

Frau Eilers und Frau Mehranshad (beide Stadtplanungsbüro BCS) stellen den Vorentwurf des vorhabenbezogenen B-Planes vor: Die Baugrenze wird exakt an den Bestand (Altbau) und die Planung (Neubau) angepasst. Als Art der Nutzung wird „Sonstiges Sondergebiet Umwelthaus“ festgesetzt. Die GRZ wird mit 0,32 und die Bauweise offen festgesetzt. Die zul. Höhe der baulichen Anlagen wird für den II-geschossigen Bereich auf 11,65 m und für den III-geschossigen Bereich auf 11,20 m über der Bezugshöhe festgesetzt. Die Zufahrt ist als private Verkehrsfläche vorgesehen. Die erforderliche Anzahl der Stellplätze und deren Lage werden noch ermittelt, es sollen aber alle Stellplätze auf dem Baugrundstück untergebracht werden. Das Bauvorhaben liegt im Gewässerschutzstreifen gem. LNatSchG und im 30 m-Waldabstand gem. LWaldG. Die Tiefe des Waldabstandes kann evtl. in Abstimmung mit der unteren Forstbehörde reduziert werden. Die Fläche außerhalb des Waldabstandes soll als Wald, die Fläche innerhalb des Waldabstandes als Grünfläche festgesetzt werden, wobei die Bäume zur Erhaltung festgesetzt werden.

Diskussion:

Auf die Frage von Herrn Kruschke, ob und inwieweit die Gebäudehöhe für technische Anlagen überschritten werde, antwortet Herr Geisen, dass die festgesetzte Gebäudehöhe durch haustechnische Anlagen und durch die auf dem Gründach aufgeständerten Solaranlagen überschritten werde, exakte Maße gebe es hierfür noch nicht.

 

Auf die Frage von Herrn Heckel nach dem Hochwasserschutz antwortet Herr Geisen, dass der alte Keller erhalten werde. Der EG-Fußboden des Alt- und des Neubaus liege bei 4,02 m ü.NN, so dass keine weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich seien.

 

Herr Greve ist erschrocken über die Größe des Neubaus; dieser müsse so schonend wie möglich in den vorhandenen Baumbestand integriert werden.

 

Herr Albers befürwortet die innovative Fassadengestaltung. Er fragt nach der Erhaltung der Bäume.

Herr Geisen antwortet, dass nicht alle Bäume erhalten werden können, hierfür würden Ausgleichsmaßnahmen getroffen. Die Schäden würden so gering wie möglich gehalten.

 

Auf die Frage von Herrn Rukat nach dem Nutzungskonzept antwortet Herr Geisen, dass dem VGV-Verfahren eine Wirtschaftlichkeitsanalyse zugrunde gelegen habe. Diese habe ergeben, dass die gleichzeitige Nutzung durch zwei Gruppen erforderlich sei. In dem Gebäude könnten auch andere Veranstaltungen durchgeführt werden.

Herr Leicher (stv. Landesvorsitzender des BUND) ergänzt, dass die Wirtschaftlichkeit des vorhandenen Gebäudes verbessert werden musste. Daher sei eine Wirtschaftlichkeitsanalyse erstellt worden. Aus dieser sei das Nutzungskonzept hervorgegangen, das sich auf Kinder, Jugendliche und die Erwachsenenbildung beziehe. Ein entsprechendes umweltpädagogisches Konzept werde derzeit erstellt.

Voraussichtlich müssten zwei Bäume (eine Eiche und eine Birke) gefällt werden, die übrigen Bäume und der Charakter des Umwelthauses sollten soweit wie möglich erhalten werden.

 

Auf die Frage von Herrn S. Schmidt, weshalb man sich für das Büro IBUS entschieden habe, antwortet Herr Leicher, dass dieses aus dem zweistufigen VGV-Verfahren hervorgegangen sei. Es seien Entwürfe von sechs Büros eingereicht worden, bei deren Bewertung der IBUS-Entwurf deutlich die höchste Punktzahl erreicht habe.

 

Da keine weiteren Wortbeiträge vorliegen, verliest Herr Heckel den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

 

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Planungs-, Umwelt- und Bauangelegenheiten stimmt den vorgestellten Planungen als Grundlage für das weitere Bauleitplanverfahren grundsätzlich zu.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

 

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