Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der BUND hat das Grundstück des Umwelthauses von der Stadt Neustadt in Holstein in Erbpacht übernommen und plant, den sog. „Neubau“ abzubrechen und durch einen größeren Neubau zu ersetzen; der historische Altbau soll saniert werden. Das neue Umwelthaus soll ein bundesweites Leuchtturmprojekt für den BUND werden.
Da das Grundstück im Außenbereich, im Gewässerschutzstreifen gem. LNatSchG, im Bauverbotsstreifen gem. LWasserG und innerhalb des Waldabstandes gem. LWaldG liegt, ist die geplante Vergrößerung nur mit Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich, der diese Probleme löst. Daher hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 08.11.2018 den Aufstellungsbeschluss für einen „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ gefasst. D.h. der Gebäude-entwurf wird als „Vorhabenplan“ Bestandteil des Bebauungsplanes.
In der Sitzung werden das vom BUND beauftragte Architekturbüro IBUS Architekten und das von der Stadt beauftragte Stadtplanungsbüro BCSG den Entwurf des Gebäudes und den Vorentwurf des B-Planes vorstellen. In der nächsten Sitzung am 22.04.2021 sollen die Entwürfe beschlossen werden, so dass danach die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3(1) BauGB) und die frühzeitige TöB-Beteiligung (§ 4(1) BauGB) durchgeführt werden können. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist für den August 2021 vorgesehen. Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für Planungs-, Umwelt- und Bauangelegenheiten stimmt den vorgestellten Planungen als Grundlage für das weitere Bauleitplanverfahren grundsätzlich zu. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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