Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Herr Geusen-Rühle eröffnet den TOP und begrüßt den Gewässerschutzbeauftragten Herrn Lorenzen und bittet um Sachvortrag.
Herr Lorenzen erklärt, dass gemäß § 64 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) von 2009 Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750m³ Abwasser einleiten, einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen haben und dieser muss jährlich einen Bericht vorlegen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Der Stadtwerkeausschuss nimmt den Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2020 zur Kenntnis.
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