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Auszug - Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2020  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:04 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2588/21 Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine

Bericht:

Herr Geusen-Rühle eröffnet den TOP und begrüßt den Gewässerschutzbeauftragten Herrn Lorenzen und bittet um Sachvortrag.

 

Herr Lorenzen erklärt, dass gemäß § 64 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) von 2009 Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750m³ Abwasser einleiten, einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen haben und dieser muss jährlich einen Bericht vorlegen.

 

 

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Beschluss:

Der Stadtwerkeausschuss nimmt den Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2020 zur Kenntnis.

 

 

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