Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Gemäß § 64 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) von 2009 haben Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750m³ Abwasser einleiten, einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser muss jährlich einen Bericht vorlegen. Beschlussvorschlag:Der Stadtwerkeausschuss nimmt den Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2020 zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
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