Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2588/21  

 
 
Betreff: Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Zur Kenntnis
15.03.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Gemäß § 64 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) von 2009 haben Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750m³ Abwasser einleiten, einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen.

Dieser muss jährlich einen Bericht vorlegen.  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Stadtwerkeausschuss nimmt den Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2020 zur Kenntnis.  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  X

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja: X

Bei Haushaltsstelle: SWNH

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

1  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Jahresbericht_2020 Gewässerschutz (65 KB)