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Auszug - Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Entwicklung der Hafenwestseite hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:09 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2580/21 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Entwicklung der Hafenwestseite
hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Herr Rieger erinnert an den Rahmenplan für die Hafenwestseite, der im Jahr 2019 beschlossen wurde. Um die Durchführung der darin enthaltenen Vorgaben abzusichern, sollen städtebauliche Verträge mit den privaten Vorhabenträgern abgeschlossen werden. Bei dem heutigen Vertrag geht es um den privaten Petersen-Speicher und um die im städtischen Eigentum befindlichen Nachbargrundstücke, auf denen jeweils eine L-förmige Bebauung vorgesehen ist. Die Kosten für den Abbruch der auf diesen Grundstücken vorhandenen Gebäude trägt der Vorhabenträger. Der Petersen-Speicher soll saniert werden, wobei das durch einen Brand tlw. zerstörte Maschinenhaus wiederhergestellt werden soll. Für die künftige Nutzung ist ein Wettbewerb vorgesehen.

 

Diskussion:

Herr Richter merkt zum Thema „Stellplätze“ (§ 4 des Vertrages) an, dass 1 Stellplatz je Wohneinheit zu wenig sei. Da voraussichtlich mehr PKW vorhanden seien, bestehe die Befürchtung, dass der öffentliche Raum zugeparkt werde.

Die in § 7 vorgesehene Photovoltaik solle auf den geeigneten Flächen zwingend vorgeschrieben werden.

 

Herr Greve merkt zu den Erdgeschossen an, dass es schwierig werden könne, für diese ausreichend Nutzungen zu finden, zumal das Wohnen ausgeschlossen sei und ein so großer Bedarf an gastronomischen Einrichtungen nicht vorhanden sei. Er fragt, was passiere, wenn die Verträge nicht eingehalten würden.

 

Herr Hemmerich (Geschäftsführer der Neustadt Hafenwestseite Speicherquartier GmbH) antwortet, dass im Falle einer unverschuldeten Nichteinhaltung sich die Frist verlängere. Im Falle einer verschuldeten Nichteinhaltung sehe der Vertrag Strafzahlungen vor. In den Erdgeschossen sei nicht nur Gastronomie geplant, sondern auch andere Infrastruktureinrichtungen. Das Polizeirevier Neustadt habe die Nutzung der Nordfläche bereits akzeptiert, hierfür müsse die GMSH in Kiel noch zustimmen. Für die Energieversorgung aller Gebäude sei ein BHKW im Nordturm vorgesehen. Der Stellplatzschlüssel von 1:1 sei ausreichend, zumal im Parkhaus weitere 238 Stell- bzw. Parkplätze zu Verfügung stünden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verliest Herr Heckel den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen. 

 

 

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Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den im Entwurf anliegenden Städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

Um 22.15 Uhr unterbricht Herr Heckel die Sitzung zum Lüften für die Dauer von fünf Minuten.

 

 

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