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Auszug - Beschaffung von Raumluftfiltern für die Notbetreuung - fraktionsübergreifender Antrag  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 09.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:57 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2575/21 Beschaffung von Raumluftfiltern für die Notbetreuung - fraktionsübergreifender Antrag
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

 

Mit Schreiben vom 22.01.2021 beantragen die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung die für die Notbetreuung genutzten Räume der Schulen und Kitas mit Raumluftreinigern auszustatten.

 

Herr Kraatz stellt den Antrag kurz vor.

 

Herr Raloff erläutert, dass sich die Verwaltung mit dem Antrag sehr genau auseinandergesetzt habe. Er verweist auf die Anlage. Wichtige Fragestellungen seien wie lange die Geräte genutzt werden sollen, wo sie aufgestellt werden können und v.a. welcher technische Nutzen tatsächlich gegeben sei.

 

Es schließt sich eine Diskussion über die wissenschaftlichen Aspekte der Luftfilter an.

 

Herr Greve schlägt vor, diesen Antrag nicht in dieser Sitzung zu behandeln, da man sich noch externe wissenschaftliche Ratschläge holen sollte.

 

Herr Kraatz äußert sich, dass die Geräte nicht nur jetzt beschafft werden sollten, sondern auch in der Zukunft genutzt werden sollten.

 

Frau Giszas befürchtet, dass es sich bei den Raumluftfiltern um eine Geldverschwendung handeln werde, wenn man die Geräte nicht benutze.

 

Herr Spieckermann erklärt, dass Herr Raloff zu diesem Thema sehr viel recherchiert habe. Man komme zu dem Ergebnis, dass die Raumluftfilter eine trügerische Sicherheit mit sich bringen. Man käme um das Lüften nicht herum. Auch in anderen Verwaltungen sowie anderen Städten sei geäußert worden, dass man in Raumluftfilter, keinen Nutzen sehe.

 

Herr Dr. Böckenhauer meldet sich zu Wort und berichtet, dass es laut seinem Kenntnistand gute Geräte für ca. 300,00 € gäbe. Weiterhin schlägt Herr Dr. Böckenhauer vor 10.000 € für die Beschaffung von Raumluftfiltern in den Haushalt einzustellen und man setzte zunächst für die Raumluftfilter eine Größenordnung von 300,00 – 400,00 € ansetze. Sollte dies nicht reichen, steuere man nach.  

 

 

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Beschluss:

Für die Anschaffung von Luftreinigern wird ein Betrag von 10.000 € über den Nachtragshaushalt bereitgestellt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

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