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Vorlage - VO/2575/21  

 
 
Betreff: Beschaffung von Raumluftfiltern für die Notbetreuung - fraktionsübergreifender Antrag
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
09.02.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 22.1.2021 beantragen die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung die für die Notbetreuung genutzten Räume der Schulen und Kitas mit Raumluftreinigern auszustatten. Der Vollständige Antrag ist in der Anlage beigefügt.

 

Der Wunsch nach einem möglichst schnellen Ende der Corona-Pandemie und bis dahin einem geringen Infektionsrisiko wird wohl von allen Menschen gleichermaßen geteilt.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, ordnen die Landesregierungen und die für den Infektionsschutz zuständigen Gesundheitsämter der Kreise konkrete Maßnahmen an. Sie sind verbindlich umzusetzen. Darüber hinaus gelten die Grundsätze des Arbeitsschutzes. Hieraus ergeben sich die bekannten Vorgaben wie z.B.:

 

Abstandsgebote, Maskenpflichten, Kontaktbeschränkungen, Zugangsbeschränkungen, Quarantäne für Reisende, Testpflichten und Schließung von Einrichtungen.

 

Für den Betrieb der Einrichtungen sind Hygienekonzepte zur erstellen. Sie umfassen ihrerseits z.B. Zugangsbeschränkungen, Verhaltenshinweise bei Erkältungssymptomen, Reinigungs- und Desinfektionsanweisungen, Vorgaben zum Tragen von Masken und Vorgaben zum Lüften.

Die verantwortlichen Führungskräfte haben ein elementares Interesse daran, ihre Arbeits- und Dienstpflichten auch in diesem Punkt zu erfüllen. Die Beschaffung und Einsatz von Spuckschutz, Abstandhaltern, Desinfektionsmitteln, Masken und CO2 Ampeln sind daher laufend vorgenommen worden.

 

Einsatz und Nutzen von mobilen Raumluftreinigern wird von der Stadtverwaltung als Träger vieler unterschiedlicher Einrichtungen schon seit Monaten beobachtet.

 

Während die Hersteller ihre Geräte mit 99,9 % Reinigungsleistung anpreisen, steht die Mehrheit der Fachleute ihnen skeptisch gegenüber. Um entsprechend wirksam zu sein, muss einerseits eine entsprechende Luftwechselrate und Durchströmung des gesamten Raumes erreicht werden. Gleichzeitig müssen Zugerscheinungen und Geräuschentwicklung der Geräte ausgesprochen gering sein, damit die Nutzer sie überhaupt einschalten. Die Reinigung mit Ozon und UV Licht in Innenräumen ist sicherheitstechnisch nicht unproblematisch. Nach der technischen Filterung der Schwebteile und Neutralisierung von Viren ist eine regelmäßige Reinigung der Filter bzw. deren Austausch zu gewährleisten. Die ebenfalls erforderliche Reduktion des sich in der Raumluft anreichernden CO2 können die Geräte nicht leisten, weshalb nach wie vor gelüftet werden muss. Für einen wirksamen Infektionsschutz sind zusätzlich die erforderlichen Abstände zwischen Personen sicherzustellen. Raumluftfilter sind daher allenfalls als ergänzende Maßnahme anzusehen.

 

Aus den angeführten Gründen wird von offizieller Seite immer wieder vom Einsatz solcher Geräte abgeraten. Lediglich in Räumlichkeiten, die über keine Lüftungsmöglichkeit verfügen, soll ein Einsatz erwogen werden. Aus dem Förderprogramm „Hygiene in Schulen“ werden diese Geräte ausdrücklich nicht gefördert.

 

Eine konkrete telefonische Nachfrage bei dem für Infektionsschutz zuständigen Gesundheitsamt des Kreises Ostholsteins ergab:

„Von der Beschaffung mobiler Raumluftreiniger wird abgeraten. Sie vermitteln eine trügerische Sicherheit und gefährden dadurch das dringend erforderliche Lüften. Es ist für den Benutzer nicht erkennbar, aus welchen Bereichen die Anlagen die Luft ansaugen und in welcher Weise eine Luftverteilung im Raum stattfindet. Dies kann verlässlich nur ein Gutachter aufzeigen.“

Das Gesundheitsamt verweist auf die Stellungnahme des Umweltbundesamtes vom 22.10.2020 (Anlage)

 

Weitere Fachbeiträge und Empfehlungen des Bundesumweltamtes und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sind ebenfalls beigefügt. Eine gute Darstellung über die aktuelle Diskussion um die Raumluftreiniger gibt der ebenfalls angefügte Beitrag des NDR.

 

Leistungsfähige Geräte kosten 3.000 € - 4.500 €/ Stück.

 

Die städtische Notbetreuung findet in ca. 31 Räumen statt. (Krippe, Kita, Hort 19, Grundschule 10, JLS 1, KGN 1). Daraus ergäbe sich ein Gesamtvolumen von min. 93.000 €.

 

Damit wäre es aber nicht getan. Konsequenterweise müsste die Stadt als Defizitträger auch den freien Kita-Trägern die Geräte zugestehen. Das wären weitere 10 Räume.

 

Als nächstes stünde die Frage an, wie mit den Schulen zu verfahren ist, wenn wieder Teilpräsenzunterricht stattfindet – z.B. Klasse 1-6 und Abschlussklassen – oder alle Klassen mit halber Klassenstärke. Auch dann ist die Pandemie nicht vorüber. Das wäre keine andere Situation als jetzt in Kita-Gruppen mit 10 Kindern in der Notbetreuung. Für die Schulen kämen dann etwa 100 weitere Geräte hinzu.

 

Die Raumluftreiniger können, wie dargestellt nur eine ergänzende Maßnahme sein. Sie sind nicht vorgeschrieben oder zur Beschaffung empfohlen – aber wann wären sie sinnvoll? Bei einer 7-Tage Inzidenz von 100? – 50? – 30? Werden nicht gerade aus diesem Grunde die offiziellen Einschränkungen und Schutzmaßnahmen laufend angepasst?

 

Insgesamt würde dies einen Aufwand von mindestens 423.000 € bedeuten. Eine ad hoc Beschaffung ist weder von den Lieferzeiten her realistisch, noch vergaberechtlich unproblematisch.

 

 

 

 

 

Fazit

Raumluftreiniger schaffen keine Sicherheit. Sie sind ergänzende Maßnahmen mit unklarem Nutzen. Die Stadt ist gut beraten, sich in Zeiten einer Haushaltssperre an den offiziellen Richtlinien und den ihnen zugrundeliegenden Risikoeinschätzungen, die mit Hilfe von einschlägig versierten Fachleuten und Wissenschaftlern entwickelt wurden, zu orientieren.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Auf die Anschaffung von Rauluftreinigern wird verzichtet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  x

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 € 93.000 – 423.000

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:x

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Fraktionsantrag Raumluftfilter vom 22.01.21

Stellungnahme Umweltbundesamt vom 12.8.20

Empfehlungen Umweltbundesamt vom 22.10.20

Fachbeitrag Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung vom 27.10.20

Bericht NDR Lüftungsanlagen vom 4.12.20  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Empfehlungen Umweltbundesamt vom 22.10.20 (114 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Fachbeitrag der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung vom 27.10.20 (528 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Stellungnahme Umweltbundesamt vom 12.8.20 (146 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Bericht NDR Lüftungsanlagen 4.12.20 (103 KB) PDF-Dokument (164 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Fraktionsantrag Raumluftfilter vom 22.01.2021 (37 KB)      
Stammbaum:
VO/2575/21   Beschaffung von Raumluftfiltern für die Notbetreuung - fraktionsübergreifender Antrag   2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten   Vorlage öffentlich
VO/2575/21-1   Beschaffung von Raumluftfiltern für die Notbetreuung - fraktionsübergreifender Antrag   2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten   Vorlage öffentlich