Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Böckenhauer leitet den Tagesordnungspunkt ein.
Die Stadt Neustadt in Holstein erhebt Gebühren für die Inanspruchnahme der freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein auf der Grundlage einer Gebührensatzung vom 21.05.2001.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) verliert die aktuelle Satzung am 20.05.2021 nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Die vorliegende Neufassung wurde in vielfältiger Weise an die aktuelle Rechtslage und die heutigen Anforderungen angepasst.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Die Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein wird nach Kenntnisnahme und Billigung der Kalkulation beschlossen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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