Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:57 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2564/21 Neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:23 Ordnung, Soziales, Verkehr Bearbeiter/-in: Wunsch, Jonas

 

Frau Böckenhauer leitet den Tagesordnungspunkt ein.

 

Die Stadt Neustadt in Holstein erhebt Gebühren für die Inanspruchnahme der freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein auf der Grundlage einer Gebührensatzung vom 21.05.2001.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) verliert die aktuelle Satzung am 20.05.2021 nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Die vorliegende Neufassung wurde in vielfältiger Weise an die aktuelle Rechtslage und die heutigen Anforderungen angepasst.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Die Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein wird nach Kenntnisnahme und Billigung der Kalkulation beschlossen.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1